Haftung für Nutzung Facebook-Account durch Dritte
ID: 1395872

(PresseBox) - Die Frage der Haftung für die missbräuchliche Nutzung eines eBay-Kontos hat der Bundesgerichtshof (BGH) schon 2009 geklärt: Der private Inhaber eines Mitgliedskontos bei eBay, der seine Zugangsdaten nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss sich danach so behandeln lassen, als habe er selbst gehandelt, wenn ein Dritter an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskontos gelangt ist und es zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen benutzt, ohne dass der Kontoinhaber dies veranlasst oder geduldet hat.
Fun fact am Rande: Das Urteil heißt ?Halzband? (ja, mit ?z?), weil es tatsächlich um ein eBay-Angebot ging, in der der laut Überschrift ein ?Halzband? angeboten wurde.
Jedenfalls hat sich das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main jetzt damit beschäftigen müssen, was gilt, wenn ein Dritter nicht das eBay-Konto, sondern den Facebook-Account missbräuchlich verwendet.
Und die Frankfurter Richter legen dieselben Maßstäbe an, wie der BGH bei eBay. Wer also die Daten seines Facebook-Accounts an andere weitergibt oder nicht hinreichend technisch sichert, trägt auch die Gefahr und die Haftung dafür, dass über das Konto Persönlichkeitsrechtsverletzungen begangen werden.
Als Grund für die Haftung desjenigen, der seine Kontaktdaten nicht unter Verschluss gehalten hat, sah der BGH nämlich in der ?Halzband?-Entscheidung die von ihm geschaffene Gefahr, dass Unklarheiten darüber entstehen können, welche Person unter dem betreffenden Mitgliedskonto bei eBay gehandelt hat, wodurch die Möglichkeiten, den Handelnden zu identifizieren und in Anspruch zu nehmen, erheblich beeinträchtigt werden. Von Bedeutung ist insoweit, dass die Kontrolldaten und das Passwort eines Mitgliedskontos bei eBay als ein besonderes Identifikationsmittel ein Handeln unter einem bestimmten Namen nach außen hin ermöglichen. Im Hinblick hierauf besteht nach Auffassung des BGH eine generelle Verantwortung und Verpflichtung des Inhabers eines Mitgliedskontos bei eBay, seine Kontaktdaten so unter Verschluss zu halten, dass von ihnen niemand Kenntnis erlangt.
Entsprechendes gilt nach dem Frankfurter-Urteil also auch für Facebook. Auch dem Facebook-Account komme eine mit einem eBay-Konto vergleichbare Identifizierungsfunktion zu, sodass die Grundlage gegeben sei, den Inhaber eines bestimmten Facebook-Accounts im Wege einer unwiderleglichen Vermutung so zu behandeln, als habe er dort selbst die Postings eingestellt. Denn auch der Facebook-Account sei einem konkreten Nutzer zugeordnet. Insbesondere seien die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten, die in den Nutzungsbedingungen an dessen Inhaber gestellt werden, nahezu identisch wie bei eBay.
(OLG Frankfurt, Urteil vom 21.07.2016, Aktenzeichen 16 U 233/15)
Fazit
Das bedeutet, dass die Weitergabe der Zugangsdaten zu jedweden Accounts tunlichst unterlassen werden sollte. Denn man haftet u.U. für das, was der Andere auf dem Account treibt. Und zwar ?Unwiderleglich?, das heißt, dass man sich auch nicht herausreden kann.
Dasselbe gilt dann, wenn man die Zugangsdaten ?nicht hinreichend gesichert? hat, was beispielsweise dann der Fall wäre, wenn die Daten auf einem Post-It, einem Zettel, in einer Notiz oder sonstwie in einem für Dritte zugänglichen, also öffentlichen Raum sich befinden oder, wenn das Passwort jedweden Sicherheitsmaßstäben zuwiderläuft (schöne Beispiele, die nach wie vor zu den meist verwendeten Passworten gehören wären ?12345?, ?Passwort? oder ?qwertz?).
Das Thema IT-Sicherheit sollte also jeder ernst nehmen. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen. Die Haftungsfallen lauern im Netz an vielen Ecken.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Datum: 02.09.2016 - 14:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1395872
Anzahl Zeichen: 4354
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Dienstleistung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 721 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Haftung für Nutzung Facebook-Account durch Dritte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Beratung lag. Brink, will nach einem aktuellen Intervi
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, das
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterli
Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Pflegeversicherung für Soldaten - Beratung auf drei Kanälen ...
Die drei Kanäle - Ein Ziel: Persönlich Das Team betreut drei Kasernen im Bereich Hannover persönlich. Sie sind mindestens einmal die Woche vor Ort und stehen für persönliche Beratungsgespräche bereit. Auch für Gruppenunterrichtungen steht speziell geschultes Personal zu Verfügung. An jed
AGRAVIS-Experte: Greening-Zwischenfrucht jetzt in die Erde bringen ...
Seit dem Jahr 2015 müssen die Landwirte die sogenannten Greening (https://www.agravis.de/de/pflanzen/greening/index.html)-Anforderungen erfüllen, um die volle Flächenprämie im Rahmen der EU-Agrarförderung zu erhalten. Die Anforderungen beinhalten neben der Anbaudiversifizierung auch die Schaff
Aktuelle AGRAVIS-Tipps für eine gute Maissilage ...
Die Maissilierung (https://www.agravis.de/de/tiere/silierung_und_konservierung/silierung/maissilage/index.html) startet früher als gewöhnlich. Die ersten Flächen wurden bereits in der vergangenen Woche gehäckselt. Um qualitativ hochwertige Silagen erzeugen zu können, müssen alle siliertechnis
Gefahrstoffe: Haut und Atemwege beim Putzen und Heimwerken schützen ...
Den Sommer nutzen viele Menschen für Haushalts- und Gartenarbeiten. Reinigungs-, Wasch- und Putzmittel können viele verschiedene Inhaltsstoffe wie Säuren, Laugen, Chlorverbindungen und/oder Tenside enthalten und bei unsachgemäßer Verwendung zu schweren Gesundheitsschäden führen. Auch das Mis




