Asylbewerberleistungen: 169 % mehr Leistungsberechtigte im Jahr 2015
ID: 1396117
2015 in Deutschland Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber dem Vorjahr (363 000
Personen) entspricht dies einem Plus von 169 %. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich damit die Zahl der
Leistungsbezieherinnen und -bezieher seit dem Jahr 2010 (130 000
Personen) zum sechsten Mal in Folge erhöht. 2015 waren 67 % der
Empfänger männlich und 33 % weiblich. Fast 30 % aller
Leistungsberechtigten waren noch nicht volljährig, rund 70 % im Alter
zwischen 18 und 64 Jahren und nur etwa 1 % bereits 65 Jahre oder
älter.
Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich im
Bundesgebiet aufhalten und eine der in § 1 AsylbLG aufgeführten
Voraussetzungen erfüllen (Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis
zum subsidiären Schutz, Duldung, Abschiebungsandrohung noch nicht
oder nicht mehr vollziehbar, Ehegatten, Lebenspartner oder
minderjährige Kinder, noch nicht gestattete Einreise über einen
Flughafen sowie Folge- oder Zweitantrag). Ausländer die vom Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge die Zuerkennung der
Flüchtlingseigenschaft erhalten oder als Asylberechtigte anerkannt
sind, sind hingegen nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG und
werden in dieser Statistik nicht berücksichtigt.
Mit 63 % kamen 2015 die meisten Regelleistungsempfängerinnen und
-empfänger aus Asien. 22 % stammten aus Europa und 13 % aus Afrika.
Die Hälfte der 616 000 Hilfebezieherinnen und -bezieher aus Asien
stammte aus Syrien. Des Weiteren kamen rund 115 000 aus Afghanistan
und 82 000 aus dem Irak. Von den 212 000 europäischen
Leistungsbezieherinnen und -bezieher waren rund 83 000 im Besitz
eines serbischen, kosovarischen oder montenegrinischen Passes oder
stammten aus den Vorgängerstaaten. Aus Albanien kamen 56 000 Personen
und aus Mazedonien 23 000 Personen.
2015 erhielten 91 % der Regelleistungsempfängerinnen und
-empfänger Grundleistungen. Die Grundleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz sollen den Lebensbedarf an Ernährung,
Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie
Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts vorrangig in Form von
Sachleistungen decken. Für persönliche Bedürfnisse des täglichen
Lebens wird zusätzlich ein monatlicher Geldbetrag gezahlt. Bei den
Grundleistungen gab es mit einem Zuwachs von 176 % die höchste
Steigerung bei den Empfängerinnen und Empfängern im Vergleich zum
Vorjahr.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 2 AsylbLG -
also nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland - werden den
Leistungsberechtigten anstelle der Grundleistungen erhöhte Sätze der
Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend den Leistungen des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt. Im Jahr 2015 betrug der
Anteil an allen Regelleistungsempfängerinnen und -empfängern 9 %. Im
Vergleich zum Vorjahr nahmen 113 % mehr Personen diese Leistungen in
Anspruch.
Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere
Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei
Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. 2015 erhielten 340 000
Personen besondere Leistungen, die zumeist parallel zu den
Regelleistungen erbracht wurden. Darunter waren 3 400 Empfängerinnen
und Empfänger, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen
hatten.
Gegenüber dem Vorjahr stiegen 2015 die staatlichen Ausgaben für
Leistungen nach dem AsylbLG um rund 120 % auf fast 5,3 Milliarden
Euro brutto. Dabei wurden 80 % der Ausgaben für Regelleistungen und
20 % für besondere Leistungen erbracht. Im Jahr 2010 hatten die
Ausgaben für Asylbewerberleistungen 815 Millionen Euro betragen.
Im Rahmen der Asylbewerberleistungsstatistiken werden jährlich
Verwaltungsdaten der für die Durchführung des AsylbLG zuständigen
Stellen auf Gemeinde- und Kreisebene über die Empfängerinnen und
Empfänger, die jeweils gewährten Leistungen sowie die Ausgaben und
Einnahmen nach dem AsylbLG aufbereitet und ausgewertet.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
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Weitere Auskünfte gibt:
Markus Ramacher, Telefon: +49 (0) 611 / 75 86 14,
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Datum: 05.09.2016 - 08:00 Uhr
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