EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Umsetzungsgesetz behindert rechtssichere Darlehensvergabe
ID: 1396276
Verbänderunde im Bundesjustizministerium
Die seit 21. März 2016 geltenden Vorschriften führen zu einer deutlich restriktiveren Darlehensvergabe. ?Die Politik mischt sich in die Vergabepraxis der Banken bei Immobilienkrediten ein, obwohl dieses Thema keinerlei gesellschaftliche Risikorelevanz hat?, erklärt GVB-Präsident Jürgen Gros. In Anbetracht minimaler Ausfallraten seien die seit einem halben Jahr gültigen Vorgaben unverhältnismäßig und faktisch überflüssig. Bei den Immobilienkrediten der Volksbanken und Raiffeisenbanken beträgt die Ausfallquote nur rund 0,5 Prozent.
?Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie unnötigerweise übererfüllt und es versäumt, bei der Umsetzung vorhandene Spielräume zu nutzen?, so Gros. ?Insbesondere wegen zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe ist eine rechtssichere Kreditvergabe kaum mehr möglich.? Das deutsche Umsetzungsgesetz hätte in vielen Punkten klarer gefasst werden müssen, um jungen Familien, Senioren und Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen weiterhin den Immobilienerwerb oder die Gebäuderenovierung zu ermöglichen. ?Der Gesetzgeber tut den Bürgerinnen und Bürgern keinen Gefallen, wenn er in dieser nahezu zinslosen Zeit durch regulatorische Hemmnisse den Immobilienerwerb zur Altersvorsorge erschwert?, erklärt der GVB-Präsident.
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Datum: 05.09.2016 - 11:50 Uhr
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