Seit über 20 Jahren erfolgreich! Ciper & Coll, die Anwälte für Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht - bundesweit!
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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Landgericht Saarbrücken
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Querschnittslähmung nach Lumbalpunktion mit Staphylococcus aureus-Befall, LG Saarbrücken, Az. 16 O 256/14
Chronologie:
Der Kläger begab sich zwecks Lumbalpunktion in die Klinik der Beklagten. Anlass waren wiederkehrende Schmerzen und Schwäche im linken Bein. Postoperativ verschlimmerten sich die Beschwerden. Es wurde eine subakute Querschnittssymptomatik TH 5 diagnostiziert. Es erfolgten weitere Behandlungen in verschiedenen Krankenhäusern. Seither ist der Kläger querschnittsgelähmt.
Verfahren:
Das Landgericht Saarbrücken hat einen Beweis- und Auflagenbeschluss erlassen, bietet den Parteien jedoch schon in einem sehr frühen Verfahrensstadium einen Vergleichsvorschlag an, wonach sie sich auf einen fünfstelligen Eurobetrag einigen sollten. Scheitert diese Einigung, kommt es zu einer umfangreichen und langwierigen Beweisaufnahme. Ausschlaggebend für den Vorschlag ist die vom Gericht aufgezeigte schwierige Beweissituation des Klägers.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Ein Patient muss in einem Arzthaftungsprozess den Beweis für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers, den Eintritt eines Schadens, sowie die Kausalität des Schadens zu dem Behandlungsfehler erbringen. Dieses gelingt ihm nur mittels eines fachmedizinischen Gutachtens, das die Gerichte in der Regel in Auftrag geben, so RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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Datum: 12.09.2016 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dirk Dr Ciper
Stadt:
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
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