Invalide durch Schulwegunfälle – Schüler und Versicherungsschutz
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Als erste Absicherung bei Schulwegunfällen leistet immer die gesetzliche Unfallversicherung. Sie greift bei Schülern als Pflichtversicherte. Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, jedoch nur von und zur Schule“, warnt Jürgen Buck. Es besteht dann ein unbegrenzter Anspruch auf eine umfassende Heilbehandlung und bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ein Rentenanspruch. Doch schon kleinere Umwege können diesen gesetzlichen Versicherungsschutz gefährden. Schulwegsicherheit ist jedoch nicht nur ein Thema für Erstklässler. Die Statistik zeigt: Die 12- bis 15-Jährigen trifft es häufiger als Grundschüler. Übrigens, die meisten Unfälle passieren mit dem Fahrrad.
„Weitere Untersuchungen zeigen, dass die meisten Unfälle mit und von Kindern in der Freizeit passieren“, führt Jürgen Buck weiter aus. Deshalb der dringende Ratschlag des GVI-Experten, den gesetzlichen Versicherungsschutz mit dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung mit ausreichender Kapitalleistung zu erweitern. Es ist für die Eltern schmerzlich genug, wenn ihr Kind durch einen Unfall zu Schaden kommt, aber bei möglichen bleibenden, schweren körperlichen Schäden, oft gepaart mit einer lebenslangen Behinderung, kommt zusätzlich noch die finanzielle Belastung hinzu.
Eltern finden kostenlose Tipps und ausführliche Informationen über „Schulwegunfälle und Versicherungsschutz“ unter www.geldundverbraucher.de, in der Rubrik „Gratis“.
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Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 13.09.2016 - 10:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1399335
Anzahl Zeichen: 2322
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.09.2016
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