Tillmann/Murmann: Anschlussfinanzierung für Startups wird verbessert
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Eigenkapitalbasis der Unternehmen
In der Kabinettsitzung am morgigen Mittwoch soll der Gesetzentwurf
zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustrechnung bei
Körperschaften beraten und beschlossen werden. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje
Tillmann, und der zuständige Berichterstatter Philipp Murmann:
"Der Gesetzentwurf ist ein gutes Signal für die Startup-Branche
und ein wichtiges Element zur Verbesserung der
Finanzierungsbedingungen am Gründungsstandort Deutschland. Endlich
scheitert die Anschlussfinanzierung junger Unternehmen nicht mehr an
dem Mitnahmeverbot von Verlustvorträgen.
Mit dem Gesetzentwurf wird ferner ein starkes Signal für die
Kapitalausstattung und das weitere Wachstum von Kapitalgesellschaften
in Deutschland gesetzt. Die steuerliche Verlustnutzung beim
Anteilseignerwechsel und bei Aufnahme weiterer Anteilseigner werden
zukünftig möglich sein und damit Hemmnisse bei der Kapitalausstattung
bzw. der Eigenkapitalbasis beseitigt."
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung gestaltet die steuerliche
Verlustverrechnung bei Körperschaften neu. Galt bisher, dass nicht
genutzte Verluste eines Unternehmens bei einem Anteilseignerwechsel
weggefallen, wenn nicht die Konzernklausel oder
Stille-Reserve-Klausel erfüllt werden, kommt mit dem §8d (neu)
Körperschaftssteuergesetz eine neu Regelung hinzu. Laut Gesetzentwurf
ist geplant, dass die Unternehmen ebendiese Mitnahme bei ihrer
zuständigen Finanzbehörde beantragen können. Nicht genutzte Verluste
sollen trotz eines qualifizierten Anteilseignerwechsels weiterhin
genutzt werden können, wenn der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und
es keine weiteren Verlustnutzungen gibt.
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Datum: 13.09.2016 - 14:54 Uhr
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