GRÜNE: Petition soll positiv entschieden werden - Familienzuschlag auch für eingetragene Lebenspar

GRÜNE: Petition soll positiv entschieden werden - Familienzuschlag auch für eingetragene Lebenspartnerschaft

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GRÜNE: Petition soll positiv entschieden werden - Familienzuschlag auch für eingetragene Lebenspartnerschaft



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Der innenpolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, hat in der Sitzung des Innenausschusses des Hessischen Landtags eine Petition zur "Berücksichtigung" vorgeschlagen, um einem in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten die Zahlung eines Familienzuschlags zuzugestehen.

Der Beamte hatte bei der hessischen Bezügestelle den Antrag auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 gestellt, da er seit 2003 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Er vertritt die Ansicht, dass ihm der gleiche Zuschlag wie einem Ehepartner zusteht. Dieser Antrag und die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht hatten keinen Erfolg. Daraufhin wendete sich der Beamte an den Hessischen Landtag und reichte eine Petition auf Zahlung des Familienzuschlags ein.

"Es wird Zeit, dass mit der Ungleichbehandlung unterschiedlicher Lebensgemeinschaften Schluss gemacht wird und eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften auch im Beamtenrecht vollzogen wird. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner aktuellen Rechtsprechung vom 22. Oktober 2009 noch einmal klargestellt, dass eine Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist", so Frömmrich nach der heutigen Sitzung des Innenausschusses.

Das BVerfG sagt weiter: "Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Verboten ist auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einen anderen Personenkreis aber vorenthalten wird."

"Dies trifft voll und ganz bei der eingereichten Petition zu. Der Familienzuschlag, der dem Verheirateten gezahlt und dem Verpartnerten vorenthalten wird, verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Deshalb wollen wir, dass die Petition positiv entschieden wird", so Frömmrich.


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Datum: 27.11.2009 - 01:35 Uhr
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