Bildung ist auch fuer Kinder ohne Aufenthaltsstatus Menschenrecht
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Bildung ist auch fuer Kinder ohne Aufenthaltsstatus Menschenrecht
Die bisherige in Deutschland geltende aufenthaltsrechtliche Meldepflicht hat fatale Folgen fuer Kinder, die ohne Aufenthaltsstatus hier leben. Da in einigen Bundeslaendern die Schulleiter verpflichtet sind, bei der Anmeldung den Aufenthaltsstatus des Kindes zu erheben, trauen sich in der Illegalitaet lebende Eltern nicht, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Die Angst entdeckt zu werden ist zu gross.
Wir wollen die Schulen von dieser Meldepflicht entbinden. Sie sind weder Polizei- und Ordnungsbehoerden noch Behoerden der Strafverfolgung. Originaere Aufgabe von Schulen ist die Erfuellung des Rechtes auf Bildung. Wir duerfen ausserdem die Kinder nicht bestrafen, nur weil ihre Eltern sich fuer einen illegalen Aufenthalt entschieden haben. Das Menschenrecht auf Bildung muss hier staerker wiegen als das oeffentliche Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht. Schliesslich geht es hier - nach Schaetzungen von Experten - um bis zu 30.000 in Deutschland illegal lebende Kinder.
Mit der Aenderung des Aufenthaltsgesetzes kann der Bund den Laendern richtungsweisend die Entscheidung zur Entbindung aller Schulen von dieser Meldepflicht erleichtern. In einigen Laendern ist diese Uebermittlungspflicht schon entfallen, in anderen aber nicht. Eine bundesweit einheitliche Regelung waere hier erstrebenswert.
Auch CDU/CSU und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag fuer die Befreiung der Schulen von der Meldepflicht ausgesprochen.
Sie sind jetzt gefordert, auch in diesem Sinne zu handeln.
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Datum: 27.11.2009 - 06:19 Uhr
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