foodwatch zu CETA/SPD/Parteikonvent
ID: 1402041
Blanken, Volkswirtin bei der Verbraucherorganisation foodwatch:
"Ohne inhaltlich substantielle Änderungen darf CETA nicht
beschlossen werden, und um verbindliche Korrekturen durchzusetzen,
bedarf es der Zustimmung Kanadas und aller 28 EU-Staaten. Solange die
Zustimmung aller Beteiligten zu einer Änderung der Vertragsinhalte
nicht vorliegt, darf Deutschland CETA nicht unterzeichnen - das muss
Sigmar Gabriel durchsetzen. Auf keinen Fall darf der Vertrag in der
jetzigen Form vorläufig angewandt werden, auch nicht Teile davon. Die
richtige Reihenfolge lautet: Erst verhandeln und verbessern, dann
unterzeichnen und anwenden."
Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0) 30 24 04 76 - 2 90
Mobil: +49 (0) 17 43 75 16 89
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Datum: 19.09.2016 - 18:39 Uhr
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Berlin
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Außenhandel
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