Tillmann/Gutting: Steuerliche Maßnahmen steigern Attraktivität der Elektromobilität
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steuerfreies Auftanken beim Arbeitgeber
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität
im Straßenverkehr abschließend beraten. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Olav Gutting:
"Mit dem Gesetz ergänzen wir das Maßnahmenbündel zur Förderung der
Elektromobilität durch weitere steuerliche Maßnahmen, die neben der
bereits beschlossenen Kaufprämie und der Förderung der öffentlichen
Ladeinfrastruktur eingeführt werden. Dies ist ein weiterer Schritt
hin zu einer emissionsfreieren Zukunftsmobilität.
Die bisherige Steuerbefreiung bei der Kraftfahrzeugsteuer für
Elektrofahrzeuge wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 von fünf auf
zehn Jahre verlängert.
Leistungen des Arbeitgebers - sog. geldwerte Vorteile - an den
Arbeitnehmer zur Unterstützung der Elektromobilität werden
steuerbefreit bzw. können pauschal durch den Arbeitgeber besteuert
werden. Steuerfrei sind nunmehr das Laden von Elektrofahrzeugen im
Betrieb und den Betriebsteilen des Arbeitgebers, wie auch die
Überlassung einer Ladestation für den privaten Bereich. Zuschüsse für
den Erwerb der Ladeinfrastruktur oder deren Übereignung durch den
Arbeitgeber können pauschal besteuert werden. Die
einkommensteuerlichen Maßnahmen werden vom 1. Januar 2017 bis zum
31. Dezember 2020 befristet."
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Datum: 21.09.2016 - 11:52 Uhr
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