Erste Lesung im Bundestag am 22.09.2016: Bundesteilhabegesetz mussüberarbeitet werden
ID: 1403331
Bundesteilhabegesetzes im Deutschen Bundestag am 22. September 2016
fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte substantielle
Änderungen am Gesetzesentwurf.
"Der Regierungsentwurf muss in zentralen Punkten an die Vorgaben
der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden", erklärte
Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Dazu gehörten etwa die
Regelungen über den "leistungsberechtigten Personenkreis" (§ 99
BTHG-Entwurf) und zu "gemeinschaftlichen Inanspruchnahmen" (§ 116
BTHG-Entwurf). Der Entwurf lasse so massive Einschränkungen der
Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu.
"Die Regierung erhebt den Anspruch, mit dem Gesetzentwurf die
völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der der
UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umzusetzen. Dieser
Anspruch wird nicht eingelöst", so Aichele weiter. "Die im
Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, dass die Länder Kosten
reduzieren können und somit an der gesellschaftlichen Teilhabe der
Menschen mit Behinderungen sparen, muss ausgeschlossen sein."
Das parlamentarische Verfahren sollten die Bundestagsabgeordneten
unbedingt nutzen, um den Gesetzesentwurf menschenrechtskonform zu
gestalten.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
WEITERE INFORMATIONEN
Stellungnahme "Bundesteilhabegesetz überarbeiten"
http://ots.de/MODTT
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Ute Sonnenberg
Pressereferentin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-453
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Datum: 22.09.2016 - 09:47 Uhr
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