Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu dem Thema»Hass« im Netz
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immer noch nicht genug, um strafbare Texte so schnell wie möglich zu
löschen. Der US-Konzern ist auf Hinweise von Einzelpersonen oder
Institutionen angewiesen - und reagiert bei Stiftungen oder ähnlichen
Einrichtungen schneller als bei Otto Normalnutzer. Das ist genau so
zu kritisieren wie die Tatsache, dass Algorithmen falsche
Entscheidungen treffen und Zensur ausüben. Das bedroht die
Meinungsfreiheit ebenso wie die von Facebook an Dienstleister
delegierte Löschung von »Hass«-Kommentaren. Wer definiert eigentlich,
was »Hass« ist? Es gibt Straftatbestände wie Beleidigung und
Volksverhetzung (»Gaskammern wieder öffnen«). Juristen können
beurteilen, ob dies auf Postings in Internetforen zutrifft. Aber es
ist stark zu bezweifeln, dass auch Mitarbeiter der von Facebook
beauftragten Dienstleister das juristisch einschätzen können. So
bleiben der Eindruck und der Verdacht, dass Kritik an der
Flüchtlingspolitik pauschal als »Hass« eingestuft wird. Hier muss
transparent klar gemacht werden, wie »Hass« definiert werden soll.
Denn es geht um nicht weniger als ein Grundrecht.
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Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
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Datum: 26.09.2016 - 21:30 Uhr
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Bielefeld
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Politik & Gesellschaft
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