Dachdecker-Verband warnt vor Engpässen bei Dämmstoff-Entsorgung
ID: 1405630
Abfallverzeichnisverordnung (AVV) in Kraft getreten, die vor allem
Polystyrol-Dämmstoffe betrifft, die das Flammschutzmittel HBCD
(Hexabromcyclododecan) enthalten. Nach der sogenannten POP-Verordnung
müssen Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POPs)
enthalten, so verwertet werden, "dass die darin enthaltenen
persistenten organischen Schadstoffe zerstört oder unumkehrbar
umgewandelt werden". Dies betrifft ab 30. September 2016 solche
Kunststoffe, deren HBCD-Gehalt größer oder gleich dem HBCD-Grenzwert
von 1.000 mg/kg ist. HBCD verzögert die Entzündung von Kunststoffen
und verlangsamt die Ausbreitung der Flammen.
Von ungefährlich auf gefährlich gestuft
Polystyrol-Dämmstoffe - auch bekannt unter dem Herstellernamen
Styropor - sind durch die Novellierung als gefährliche Abfälle
eingestuft worden. Diese müssen nun auf Baustellen bei Sanierungs-
und Abbrucharbeiten getrennt gesammelt, dokumentiert und von
Entsorgungsfirmen zur thermischen Verwertung gesondert
abtransportiert werden. Die Bundesländer gehen aktuell davon aus,
dass ausreichende Kapazitäten für die Entsorgung der HBCD-haltigen
Abfälle vorhanden sind. "Aus dem Markt werden uns allerdings ganz
andere Hinweise gegeben. So wird aus zahlreichen Bundesländern
gemeldet, dass derzeit so gut wie keine Möglichkeit besteht,
HBCD-haltige Polystyrol-Dämmstoffe zu entsorgen, da den
Müllverbrennungsanlagen entweder die rechtliche Genehmigung für die
Entsorgung des jetzt gefährlichen Mülls fehlt oder weil die Anlagen
ausgelastet sind", beschreibt Josef Rühle, Geschäftsführer Technik
beim Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), die
Situation. Seine Forderung: "Wir brauchen dringend eine schnelle und
pragmatische Lösung zur rechtssicheren Entsorgung der betroffenen
Abfälle. Denn im schlimmsten Fall kommt es zu Baustopps bei laufenden
oder geplanten Projekten. Das trifft dann nicht nur die Dachdecker,
sondern alle beteiligten Gewerke und natürlich auch den Bauherrn."
Außerdem sei zu befürchten, dass die Entsorgung deutlich teurer
werde. Und betroffen sind nicht nur Monochargen, sondern auch solche
HBCD-Dämmmaterialien, die als "gefährliche Bestandteile" in Gemischen
angeliefert würden. Auch diese würden seitens der Verbrennungsanlagen
insgesamt als gefährlicher Abfall eingestuft und ebenfalls abgelehnt.
"Der ZVDH hat in einem Schreiben alle Umwelt- und
Wirtschaftsministerien der Länder auf die akute Entsorgungs-Notlage
hingewiesen, bislang gab es leider wenig Rückmeldung", zeigt sich
Rühle enttäuscht. "Politisch undurchdachte Entscheidungen werden
wieder auf dem Rücken der Handwerker ausgetragen. Sie bleiben im
wahrsten Sinne des Wortes auf dem Müll sitzen und wissen nicht wohin.
Und die Verantwortlichen ducken sich weg!"
Müllheizkraftwerke blocken ab
Am 14. September 2016 hat die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall
(LAGA) getagt und sich nochmals mit der Thematik befasst. Die
Vertreter der Länder sehen keine Gefahr eines Entsorgungsengpasses.
Hinsichtlich der Aktualisierung bestehender Genehmigungen von
Abfallverbrennungsanlagen wird eine Anzeige nach § 15
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als das geeignete Vorgehen
benannt. Laut neuester Umfrage des Industrieverbands Hartschaum (IVH)
sind rund 90 Prozent von 80 befragten Müllheizkraftwerken (MHKW)
derzeit nicht bereit oder in der Lage, HBCD-haltige Polystyrole
thermisch zu verwerten.
Bild Josef Rühle (Foto: ZVDH) http://bit.ly/ZVDH_Ruehle_2016
Pressekontakt:
Claudia Büttner
Bereichsleiterin Presse
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
Fritz-Reuter-Str. 1, 50968 Köln
Tel. 0221-398038-12
Fax 0221-398038-512
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Datum: 28.09.2016 - 11:00 Uhr
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