Kfz- und Motorrad-Versicherung: Wechsel zu günstigerem Anbieter auch nach dem 30. November möglich
ID: 140723
CHECK24 - Deutschlands großes Vergleichsportal - zeigt, in welchen Fällen Versicherungsnehmer auch nach dem 30. November zu einer günstigeren Kfz- oder Motorrad-Versicherung wechseln und dadurch Geld sparen können. Eine außerordentliche Kündigung ist bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie, einem Fahrzeugwechsel und nach einem Schadenfall möglich.
Sonderkündigung bei Erhöhung der Beiträge
"Ein Sonderkündigungsrecht besteht grundsätzlich dann, wenn die Beiträge steigen", erklärt Henrich Blase vom unabhängigen Vergleichsportal CHECK24. "Das kann zum Beispiel durch eine Umstufung des Fahrzeugs in eine andere Regional- oder Typklasse oder durch Änderungen in den Vertragsbedingungen passieren", so Blase weiter.
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird es im kommenden Jahr für 27,2 Prozent aller Autofahrer Änderungen bei der Typklasse und für 33 Prozent bei der Regionalklasse geben. Versicherungsnehmer, die davon betroffen sind, haben nach Kenntnisnahme der Information über die Prämienerhöhung einen Monat Zeit zu reagieren, um zu einem billigeren Anbieter zu wechseln.
Wichtig: Die schriftliche Kündigung muss sich klar auf die Beitragserhöhung beziehen, sonst kann der Versicherer eine Kündigung, die nach dem 30.11. eingeht, ablehnen.
Sonderkündigung bei Fahrzeugwechsel oder nach einem Schadenfall
Auch für Versicherungsnehmer, die sich ein neues Fahrzeug gekauft haben, ist der 30. November als Wechselstichtag irrelevant. Sie sind nicht an ihre alte Versicherung gebunden und können sich eine günstige Assekuranz für ihren Wagen auswählen. Im Schadenfall haben sowohl Versicherer also auch Versicherungsnehmer das Recht, eine Police innerhalb von einem Monat nach dem Schadenfall zu kündigen.
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Datum: 30.11.2009 - 08:50 Uhr
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