Gutachten: Arztpraxen betriebswirtschaftlich nicht tragfähig
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eigener Praxis niederlassen, ist inzwischen kein Geheimnis mehr:
Gerade in ländlichen Regionen werden die Wege für die Patienten immer
weiter. Doch oft wird in der Debatte über die Gründe für diese
Entwicklung um den heißen Brei herumgeredet. Fakt ist: Einem
freiberuflich tätigen Arzt in der eigenen Praxis ist es heutzutage
nicht möglich, ein angemessenes Honorar zu erzielen.
Dies geht zumindest aus einem Gutachten des Instituts für
Gesundheitsökonomik München (Prof. Günter Neubauer) hervor, das dem
Ärztenachrichtendienst (änd) vorliegt. Der Analyse aus Bayern zufolge
ist das heutige Niveau der Kassenarzthonorare in Bayern zu gering,
"um eine betriebswirtschaftlich tragfähige Praxisführung in
ländlichen Praxen sicherzustellen und ein angemessenes Arzteinkommen
zu ermöglichen."
Besondere Brisanz erhält das im Auftrag der Kassenärztlichen
Vereinigung Bayerns erstellte Gutachten durch seinen Fokus auf die
oft als "Versorgerärzte" bezeichneten Gruppen: Die große Zahl der
Hausärzte, Frauenärzte, Urologen, Hautärzte, Orthopäden, Augen- und
HNO-Ärzte, die in ihren Praxen in den ländlichen Regionen als
Freiberufler die wohnortnahe medizinische Versorgung sichern.
Die Gesundheitsökonomen analysierten zunächst die Kostenstruktur
der Praxen: Es wurden rechnerische Musterpraxen für mehrere
Fachgruppen angelegt und die durchschnittlichen Ausgaben - von
Fortbildungskosten bis zur Miete für die Praxisräume -
zusammengerechnet. Die ermittelte Kostenspanne reicht von 147.400
Euro im Jahr (Allgemeinmedizin) bis 219.400 (Orthopäde).
Im zweiten Schritt wurde ein "angemessenes Arzteinkommen"
ermittelt: Neben dem Gehalt eines angestellten Oberarztes als
Ankerpunkt wurden auch Einkünfte anderer Freiberufler sowie das
kalkulierte Einkommen von Honorarärzten herangezogen, um das
unternehmerische Risiko abbilden zu können. "Als ein angemessenes
Arzteinkommen für einen niedergelassenen Arzt in Deutschland wurde im
Rahmen dieser Untersuchung eine Spanne von 159.544 Euro bis 175.136
Euro ermittelt", heißt es im Gutachten.
Schließlich wurden Kostenstruktur und SOLL-Honorare der Realität
im Freistaat gegenüber gestellt. Das Fazit: Mit den Honoraren aus der
Behandlung der Kassenpatienten in Bayern kann das angemessene
Arzteinkommen im Durchschnitt in keiner Fachgruppe erreicht werden.
Die Ökonomen sehen "deutliche Deckungslücken". Die Honorare je
Patientenfall müssten zum Teil verdoppelt werden, damit ein
angemessenes Einkommen erreicht - und die eigene Praxis für den
Ärztenachwuchs wieder attraktiv werde.
Auch die Einnahmen aus der Behandlung von Privatpatienten können
das Blatt nicht wenden: Selbst mit diesen zusätzlichen Einnahmen
werde das angemessene Arzteinkommen in den Praxen "zumeist weiterhin
deutlich" unterschritten.
Das ungeschminkte Fazit der Studienautoren: Das heutige Niveau der
Honorare aus der Behandlung von Kassenpatienten in Bayern sei zu
gering, "um eine betriebswirtschaftlich tragfähige Praxisführung in
ländlichen Praxen sicherzustellen und ein angemessenes Arzteinkommen
zu ermöglichen". Ändere sich dies nicht, könnten die Praxen mittel-
und langfristig dem medizinische-technischen Fortschritt nicht mehr
folgen, da das Geld für Investitionen fehle. Darüber hinaus verlören
Praxisübernahmen und Neugründungen gerade in ländlichen Gebieten mehr
und mehr an Attraktivität.
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Datum: 02.10.2016 - 14:42 Uhr
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