Völlig betrunken und von anderen mit Handy gefilmt - Ist das okay?
ID: 1407380
Nach großen Volksfesten, wie dem Oktoberfest in München, gibt es für viele ein böses Erwachen. Ungewollt gefilmt und im Internet veröffentlicht: KANZLEI REININGER in München hilft den Betroffenen.
Das Fotografieren und Filmen für die eigene Erinnerung, für den eigenen Spaß, muss man jedoch unterscheiden von dem Veröffentlichen von Fotos anderer Personen. Auf die eigene Website hochladen, auf Facebook, Instagram, Twitter, google+ oder in andere soziale Netzwerke - öffentlich zeigen darf man andere Personen nur mit Einwilligung der Abgebildeten. Dabei sollte man sehr vorsichtig sein: Das Lächeln in die Kamera, sowie das Zuprosten und Grölen kann durchaus als Einverständnis, gefilmt oder fotografiert zu werden, gesehen werden, aber es ist noch keine Einwilligung, das Foto oder die Filmsequenz zu veröffentlichen. Außerdem ist bei Betrunkenen unklar, ob sie überhaupt wirksam einwilligen konnten. Wenn die Absicht besteht, dieses Foto oder diesen Film zu veröffentlichen, sollte man besser am nächsten Tag nochmals nachfragen, so Fachanwalt Reininger. Das Recht-am-eigenen-Bild ist ein zentrales Recht jedes Menschen und wird bereits seit 1907 gesetzlich geschützt.
Ob eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, ob das Recht am eigenen Bild betroffen und auch verletzt ist, kann rechtssicher nur ein spezialisierter Anwalt feststellen. Der BGH hat ein abgestuftes Schutzkonzept entwickelt, welches hierbei die Ausnahmen und berechtigten Interessen angemessen einbezieht. Die KANZLEI REININGER in München, Kanzlei für Urheber- und Presserecht, hilft unzulässige Fotos und Filme zu löschen, fordert Unterlassung und bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Geldentschädigung.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
KANZLEI REININGER ist eine junge, spezialisierte Anwaltskanzlei für Urheberrecht, Presserecht und Arbeitsrecht in München. Fachanwalt B. Reininger berät und unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Journalisten bei allen Fragen zum Foto- und Bildrecht, zum Presse- und Persönlichkeitsrecht.
Freibadstraße 30, 81543 München
Datum: 02.10.2016 - 20:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1407380
Anzahl Zeichen: 3422
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bernhard Reininger
Stadt:
München
Telefon: 089 45 22 70 85
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
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