Top-Kanzlei Arzthaftungsrecht Ciper und Coll, die Anwälte für Medizin und Arzthaftungsrecht auf Erfolgskurs!!!
ID: 1408230
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Oberlandesgericht Karlsruhe - vom 04. Oktober 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Verspätete Bandscheibenoperation führt zu neurologischen Ausfällen, 50.000,- Euro, OLG Karlsruhe, Az.: 7 U 164/15
Chronologie:
Die Klägerin bemerkte im Februar 2010 starke Schmerzen an der Lendenwirbelsäule 4/5, die sich linksseitig vom Gesäß über den hinteren Oberschenkel nach unten zogen, weshalb sie in einem von ihr selbst angeforderten Rettungswagen bei der Beklagten eingeliefert wurde. Dort wurden Röntgenbilder gemacht, am Folgetag auch ein MRT und die Verdachtsdiagnose eines Rezidivbandschei-benvorfalls L 4/5 gestellt. Weder am Tag der Aufnahme noch am Folgetag wurde die Klägerin von einem Neurochirurgen untersucht, obwohl sie auf bestehende Defäkationsbeschwerden hingewiesen hatte.
Behandlungsfehlerhaft wurde die Klägerin erst drei Tage später von einem Neurochirurgen untersucht, der einen großen Bandscheibenvorfall mit Reiterhosensyndrom diagnostizierte, weshalb eine schnellstmögliche Operation für unumgänglich erachtet wurde. Daraufhin wurde die Klägerin noch am selben Tag in eine andere Klinik gebracht und operiert.
Die Klägerin leidet seither unter neurologischen Ausfallsymptomen, ständigen Rückenschmerzen und Taubheitsgefühl, das sich bis in den Genitalbereich zieht. Durch diese schwerwiegenden körperlichen Einschränkungen leidet die Klägerin zudem unter starken psychischen Problemen. Eine gesundheitliche Besserung ist auch in Zukunft nicht zu erwarten.
Den behandelnden Ärzten im Hause der Beklagten ist vorzuwerfen, dass die Klägerin bereits am Tag der Einlieferung hätte operiert werden müssen. In diesem Fall hätte sich der Bandscheibenvorfall nicht derart ausgeweitet bzw. hätte verhindert werden können.
Verfahren:
Mit dem Vorfall hatte sich bereits das Landgericht Mosbach befasst (Az.: 1 O 59/13) und die Klage im Wesentlichen als begründet angesehen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten. Der Senat hat den Parteien unter Berücksichtigung der Gesamtumstände einen Vergleich über pauschal 50.000,00 ? vorgeschlagen, der noch widerrufen werden kann.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Ein Vergleich stellt regelmäßig ein gegenseitiges Entgegenkommen dar, das auf den Unwägbarkeiten des Prozessergebnisses beruht. In der Regel bietet sich dieser in einem Arzthaftungsprozess an, um weitere umfangreiche, oftmals jahrelange Beweisaufnahmen zu vermeiden, so wie hier, merkt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht, an.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
medizinrecht
arztrecht
arzthaftungsrecht
behandlungsfehler
kunstfehler
schmerzensgeld
ciper-coll
dr-d-c-ciper-llm
fachanwalt-fuer-medizinrecht
top
anwaelte
top
rechtsanwaelte
dirk-ciper
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Kurfürstendamm 217, 10719 Berlin
Datum: 05.10.2016 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1408230
Anzahl Zeichen: 3578
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dirk Dr Ciper
Stadt:
Berlin
Telefon: 0211556207
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 389 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Top-Kanzlei Arzthaftungsrecht Ciper und Coll, die Anwälte für Medizin und Arzthaftungsrecht auf Erfolgskurs!!!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ciper & Coll. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).