Wasändert sich ab 2017 in der Pflege? Private Pflegedienste und -heime im Saarland informieren

Wasändert sich ab 2017 in der Pflege? Private Pflegedienste und -heime im Saarland informieren

ID: 1409559
(ots) - Ab dem 1. Januar 2017 bekommen 34.000
saarländische Pflegebedürftige statt ihrer Pflegestufe einen
Pflegegrad. Alle Einstufungen orientieren sich danach am neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriff. "Dann werden aus drei Pflegestufen fünf
Pflegegerade, und sämtliche Verfahren zur Einstufung verändern sich",
erklärt der saarländische Landesvorsitzende des Bundesverbandes
privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Helmut Mersdorf.
"Pflegende aus unseren Mitgliedsunternehmen simulieren die
Einordnungen in die Pflegegrade derzeit in Workshops, um zum
Jahreswechsel Pflegebedürftige und Angehörige kompetent beraten zu
können."

Allerdings müssen Pflegebedürftige und Angehörige für die Auswahl
der ambulanten und Tagespflegeleistungen gut informiert sein und ein
komplexes System verstehen. "Dabei wollen die Pflegedienste und
-heime des bpa gern helfen", so Mersdorf. Bei der Einstufung in einen
Pflegegrad, aus dem sich die späteren Leistungen ergeben, finden
unter anderem Faktoren wie Mobilität, kommunikative Fähigkeiten,
psychische Problemlagen, Maß der Selbstversorgung, Umgang mit
Krankheit, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Berücksichtigung. Dabei tritt der Zeitaufwand zugunsten der
Beurteilung der verbliebenen Selbstständigkeit in den Hintergrund.
"Damit wird die individuelle Situation der Pflegebedürftigen besser
erfasst, als es mit den bisherigen drei Pflegestufen möglich war",
erläutert Mersdorf.

In den letzten Wochen konnte der bpa bereits mehrere Workshops zum
neuen Begutachtungsassessment anbieten; weitere Termine folgen im
November. "Die Pflegenden in den ambulanten Diensten und den Heimen
sind erste Ansprechpartner für ratsuchende Pflegebedürftige und deren
Familien. Wir können dank der Simulationen und einer speziellen
bpa-Arbeitshilfe künftig sehr genau sagen, mit welchem Pflegegrad ein


Betroffener rechnen kann und worauf diese Entscheidung basiert."
Damit werde die Umstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
verständlicher und transparenter.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
100 in Saarland) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Angela Eicher, bpa-Landesbeauftragte, Tel.: 0681/948
88 40, www.bpa.de

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Datum: 07.10.2016 - 12:00 Uhr
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