Erstmals Prozess gegen Flüchtling wegen Kriegsverbrechen in Syrien - Bundesanwaltschaft: Anklage auch wegen "Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung"
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kommenden Woche ein Prozess gegen den mutmaßlichen
Al-Qaida-Terroristen Suliman al-S. Der 25-Jährige ist der erste
Flüchtling, der in Deutschland wegen Kriegsverbrechen in Syrien
angeklagt ist. Nach Informationen des NDR Magazins "Panorama" im
Ersten geht es um die Entführung des UN-Mitarbeiters Carl Campeau im
Februar 2013. Eine Terroreinheit von Al-Nusra, dem syrischen Ableger
von Al-Qaida, hatte den UN-Mitarbeiter in Damaskus entführt und
sieben Millionen Dollar Lösegeld gefordert.
"Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in dem Zeitraum von März bis
Juni 2013 an der Bewachung des Entführungsopfers teilgenommen zu
haben", so Stefan Biehl von der Bundesanwaltschaft zu "Panorama".
Im Sommer 2014 kam Suliman al-S. als Flüchtling nach Deutschland.
Er wurde als Asylbewerber anerkannt, besuchte im schwäbischen
Backnang eine Sprachschule und arbeitete danach bei einer
Sicherheitsfirma. Nach einem Tipp von Nachrichtendiensten wurde
Suliman al-S., der sich auch Abu Adam genannt haben soll, im Januar
2016 festgenommen. Der UN-Mitarbeiter Carl Campeau, dem nach acht
Monaten Geiselhaft die Flucht gelungen war, hatte den Syrer als einen
seiner Bewacher identifiziert.
"Leute wie er sind ein Risiko", sagt die frühere Geisel Campeau in
"Panorama". "Man kann nie wissen, was jemand wie er am Ende wirklich
beabsichtigt. Kommen sie her, weil sie kriegsmüde sind und ein neues
Leben beginnen wollen, oder haben sie eine Agenda? Solange man ihnen
nicht ins Gehirn schauen kann, weiß man es nicht. Deswegen denke ich:
Ja, sie stellen eine Gefahr dar. Möglicherweise eine tickende
Zeitbombe."
Der Prozess gegen Suliman al-S. beginnt am kommenden Donnerstag,
20. Oktober. "Er ist angeklagt wegen eines Kriegsverbrechens gegen
humanitäre Operationen, wegen erpresserischen Menschenraubes, wegen
einer schweren Freiheitsberaubung, wegen versuchter räuberischer
Erpressung und wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen
terroristischen Vereinigung", sagt Stefan Biehl von der
Bundesanwaltschaft zu "Panorama".
"Panorama": Donnerstag, 13. Oktober, 21.45 Uhr im Ersten
Mehr Informationen zur Sendung unter www.Panorama.de
13. Oktober 2016 / IB
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Datum: 13.10.2016 - 12:06 Uhr
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