Bundesratsbeschluss zur Betriebssicherheitsverordnung: gute Nachricht für die Flüssiggas-Wirtschaft
ID: 1412525
bewertet den heutigen Beschluss des Bundesrates zur Änderung der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als gute Nachricht für die
Flüssiggas-Wirtschaft.
"Die beschlossenen Änderungen beseitigen Rechtsunsicherheiten und
Hindernisse bei der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen. Zugleich
erhält die geänderte Verordnung das hohe Schutzniveau, für das sich
unsere Mitglieder ausdrücklich einsetzen", betont der Vorsitzende des
DVFG Rainer Scharr.
Die Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung sollen bereits im
Dezember 2016 in Kraft treten.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt
CO2-reduziert sowie schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff,
für Heiz- und Kühlzwecke, im Freizeitbereich und in der Industrie
eingesetzt.
Pressekontakt:
Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
E-Mail: presse@dvfg.de
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Datum: 14.10.2016 - 12:08 Uhr
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