Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur gegenseitigen Bevollmächtigung
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Eheleute helfen und beistehen. Das schwören sich Mann und Frau bei
der Trauung. Eine schwere Krankheit, Pflegebedürftigkeit und der
Umzug in ein Heim sind weiß Gott schlechte Tage - und so ist der
Gesetzentwurf des Bundesrates, der in solchen Fällen eine
gegenseitige Bevollmächtigung vorsieht, konsequent. Wohlweislich sind
Vermögensangelegenheiten ausgeklammert, denn beim Geld hört nicht
nur die Freundschaft, sondern auch die Liebe auf. Niemand ist gern
hilflos, der Gedanke daran wird bis zum Sanktnimmerleinstag
weggeschoben. Deshalb sind Vorsorgevollmachten längst noch nicht gang
und gäbe. Die Bundesratsregelung würde einen Automatismus schaffen,
für klare Verhältnisse sorgen und zudem den Wert der Ehe und
eingetragener Partnerschaften erhöhen. Kein schlechtes Signal in
einer Zeit, in der jede zweite Ehe zerbricht. Auch dieser Entwicklung
trägt der Gesetzentwurf Rechnung, indem er getrennt lebende Ehepaare
ausnimmt. Wenn er und sie nur noch auf dem Papier zusammen sind, ist
kaum zu erwarten, dass sich die beiden beistehen - schon gar nicht
in den schlechten Tagen.
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Datum: 14.10.2016 - 21:00 Uhr
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Bielefeld
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Politik & Gesellschaft
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