Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - Gemeinde Johannesberg ist gezwungen die gesplitt

Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - Gemeinde Johannesberg ist gezwungen die gesplittete Abwassergebühr einzuführen.

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(firmenpresse) - Johannesberg - Die Gemeinde aus dem unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg, betreibt und unterhält Abwasseranlagen, welche das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser sammeln, ableiten und reinigen. Bisher wurde ein Abwassergebühr auf der Basis des Frischwasserverbrauchs erhoben. Somit wurden mit dieser Gebühr, sowohl die Kosten für die Sammlung und Beseitigung von Schmutzwasser, als auch die Kosten durch Regenwasser von versiegelten Flächen abgedeckt.

Nach den neuen Kostenschlüsseln der Gemeinden und Abwasserbetrieben soll MAX MUSTERMAN nach der Einführung der gesplitteten Abwassergebühren auf demselben Level wie vor der Umgestaltung bleiben. Die Schmutzwassergebühr sinkt und wird durch eine Niederschlagsgebühr ergänzt.

Hat jedoch MAX neben einem normalen Wasserverbrauch großzügig versiegelte Flächen (Dach, Hof, Anbau, …) entstehen durch diese abflusswirksame Flächen nach der neuen Gebührensatzung erhebliche Mehrkosten.
Hintergrund der Einführung ist die gerechte Verteilung der Kosten und keine „Bereicherung“ der Gemeinde. So soll nach dem Verursacherprinzip die Instandhaltung/ Erneuerung der Abwassersysteme und die Reinigung des Abwassers geregelt werden. D.h. wer mehr einleitet, bezahlt auch mehr. Üblicher Weise wird der Endverbraucher mittels Erfassungsbogen der Gemeinde dazu aufgefordert Angaben zu überprüfen bzw. zu ergänzen um die abflusswirksamen Flächen zu ermittelt.

Bei der Selbstauskunft sollte darauf geachtet werden, dass wirklich nur abflusswirksame Flächen angegeben werden, die in-/ direkt in den städtischen Abwasserkanal entwässern.
Durch Prüfung der versiegelten Flächen, Entsiegelung und Versickerung auf dem eigenen Grundstück, kann aus Erfahrungen von anderen Gemeinden, nach Befreiung von der Gebühr gut 300-500€ pro Jahr gespart werden. Nochmals entlastet wird die Geldbörse, wenn eine Brauch-/ Regenwasseranlage zur Bewässerung des Gartens umgesetzt wird. So kann kostbares Trinkwasser und weitere Gebühren (Gartenzähler) eingespart werden.


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Datum: 17.10.2016 - 20:07 Uhr
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