ARAG Verbrauchertipps

ARAG Verbrauchertipps

ID: 1413639

Blitzschlag/Sozialbeiträge/Paketlieferung




(firmenpresse) - Schadensersatz bei Flugverspätung durch Blitzschlag
Schlägt der Blitz ins Flugzeug ein, so dass der geplante Flug sich verspätet oder gar nicht erst stattfinden kann, ist die Airline nach Auskunft der ARAG Experten nicht verpflichtet, betroffenen Fluggästen eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu zahlen. Denn bei Blitzen und anderen Wetterkapriolen handelt es sich um höhere Gewalt, für die eine Fluggesellschaft nicht haftet. Genau darauf wollte sich eine Airline in einem konkreten Fall berufen: Ein Blitzschlag hatte einen Flieger nach Saigon außer Gefecht gesetzt. Die Luftfahrtgesellschaft tauschte die beschädigte Maschine kurzerhand aus. Das Problem: Die Ersatzmaschine wurde aus dem laufenden Betrieb genommen und der planmäßige Flug nach Hanoi einfach gestrichen. Die auf diese Maschine gebuchten Fluggästen erreichten ihr Reiseziel Hanoi daher erst am nächsten Tag. Die Entscheidung, den ursprünglichen Flug zu streichen, war also eine bewusste, betriebswirtschaftliche Entscheidung der Airline und hatte nur sekundär etwas mit dem Blitzeinschlag zu tun. Daher hatten die versetzten Hanoi-Passagiere ein Recht auf Ausgleichszahlungen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 29 C 3128/14).

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/


Sozialbeiträge für Freiberufler
Für Selbstständige, die auf Honorarbasis tätig werden, müssen nach Angabe von ARAG Experten in der Regel keine Sozialbeiträge gezahlt werden. Doch es gibt Ausnahmen, wie der konkrete Fall eines freiberuflichen Musiklehrers zeigt: Er gab - je nach Bedarf - bis zu zwölf Stunden Gitarrenunterricht an einer städtischen Musikschule. Da sich seine Stunden ausschließlich am Lehrplan der Schule orientieren mussten, konnte er - trotz Selbstständigkeit - nicht selbst bestimmen, wann und wo er Unterricht gibt. Damit wurde die Deutsche Rentenversicherung Bund auf den Plan gerufen und forderte die Stadt zur Nachzahlung von Abgaben zur Sozialversicherung auf. Nach Angaben der ARAG Experten zu Recht. Denn da der Unterricht des Musiklehrers in erheblichem Umfang vom Lehrplan der städtischen Musikschule abhing, war er kein typischer Selbstständiger, sondern eher als Beschäftigter anzusehen (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: L 8 R 761/14).



Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/


Unbestellte Ware - was tun?
Muss ich Ware, die ich nicht bestellt habe, aufbewahren, zurückschicken oder gar bezahlen? Nein, als Verbraucher sind Sie dazu laut Gesetz nicht verpflichtet! Benutzen, verschenken oder entsorgen Sie sie, so der Rat der ARAG Experten. Denn Zahlungsverpflichtungen ergeben sich in der Regel immer erst aus einem Vertrag - beispielsweise aus einer Bestellung. Allerdings weisen die ARAG Experten auch auf eine Einschränkung hin: Ist der eigentliche Empfänger deutlich erkennbar und die Ware ist eindeutig bei einer falschen Adresse gelandet, darf man die Ware weder benutzen noch verschenken. Denn dann könnte ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen, wenn die Sache auffliegt. Es besteht dann zwar noch immer keine Verpflichtung, das Paket zurückzuschicken. Doch kulanterweise sollte man das Warenhaus kontaktieren und mit einer zweiwöchigen Frist bitten, die Ware abzuholen. Nach Verstreichen dieser Frist darf man die Ware guten Gewissens der Oma schenken. Ist die Warensendung jedoch beim richtigen Empfänger gelandet, aber von diesem gar nicht bestellt worden, dann ist das Warenhaus verpflichtet, eine Bestellung nachzuweisen. Andernfalls muss es auch in diesem Fall die Ware innerhalb einer von Ihnen bestimmten Frist abholen.

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  Rheinische Post: Grüne werfen Dobrindt vor, Bahn-Engpässe zugunsten von Straßen zu ignorieren Hampel: Um Gottes Willen, tut etwas!
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.10.2016 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1413639
Anzahl Zeichen: 3972

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 619 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Klassenfahrt: Reise ohne Eltern - aber nicht ohne Regeln ...

Eine Klassenfahrt ist für Grundschüler oft der erste Urlaub ohne Mama und Papa, für viele Teenager der Duft von Freiheit. Doch auch wenn Spaß und Abenteuer im Vordergrund stehen: Klassenfahrten sind schulische Veranstaltungen und damit an klare R ...

Klassenfahrt: Reise ohne Eltern – aber nicht ohne Regeln ...

Gelten auf Klassenfahrten andere Regeln als in der Schule? Grundsätzlich gelten auf Klassenfahrten die gleichen Regeln wie im Schulalltag. Die Lehrkräfte haben eine Aufsichtspflicht, die je nach Situation sogar nächtliche Kontrollgänge einschlie ...

Recht auf der Tanzfläche: Wer haftet bei Missgeschicken? ...

Ob in der Disco oder bei einem privaten Fest: Wo getanzt wird, kann es schnell wild zugehen. Verschüttete Getränke, strenge Einlasskontrollen oder ein missglückter Paartanz können rechtliche Folgen haben, die vielen gar nicht bewusst sind. Die AR ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z