Bundesregierung billigt auch weiterhin fragwürdige Zulassung von Diesel-PKW
ID: 1413995
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Recherchen des ARD-Wirtschaftsmagazins "Plusminus" (MDR-Ausgabe,
19. Oktober, 21.45 Uhr, Das Erste) ergaben, dass nach dem Willen der
Bundesregierung das Kraftfahrtbundesamt (KBA) weiterhin Diesel-PKW
zulassen kann, auch wenn diese die zulässigen Abgasgrenzen im realen
Verkehr überschreiten. Und das kann die Behörde, ohne juristische
Konsequenzen befürchten zu müssen. Derzeit werden Umweltgesetze neu
geregelt, mit denen das KBA vor einer Klage wegen seiner
Zulassungspraxis geschützt wäre.
Anlass für die aktuellen Gesetzesänderungen war die Kritik des
Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Der hatte Einschränkungen im
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) wie fehlende Klagemöglichkeiten
als völkerrechtswidrig moniert und Nachbesserungen gefordert. Dem
kommt die Bundesregierung mit ihrem aktuellen Gesetzentwurf zwar
nach, aber nicht uneingeschränkt. So sollen mit der aktuellen
Gesetzesänderung Klagen von Umweltverbänden gegen Behörden möglich
sein, doch juristische Auseinandersetzungen bei Produktzulassungen
zählen nicht dazu. "Das wäre ein glatter Völkerrechtsversstoß, den
Deutschland nach dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf sehenden
Auges begehen möchte", kritisiert der Rechtsanwalt Remo Klinger das
Vorhaben der Bundesregierung. Diese Ausnahmeregelung würde auch das
KBA, das Kraftfahrzeuge zulässt, vor Klagen schützen. Die Neuregelung
der Umweltgesetze soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.
Kritik am geplanten Ausschluss einer Klagemöglichkeit bei
Produktzulassungen kommt vor allem von der Deutschen Umwelthilfe
(DUH). Deren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch hält die aktuelle
Zulassungspraxis bei den Diesel-PKW für "illegal" und würde deshalb
gegen das KBA klagen. Konkret geht es darum: Das KBA erteilt auch
dann Zulassungen, wenn die Fahrzeuge die zulässigen Abgasgrenzen im
realen Verkehr überschreiten und sich die Hersteller dabei auf
Ausnahmereglungen in EU-Richtlinien berufen. Danach ist es erlaubt,
dass sich eine Abgasreinigung abschaltet, wenn andernfalls der Motor
beschädigt werden könnte, zum Beispiel bei extremen Temperaturen.
"Diese Ausnahmeregelung lässt das KBA aber auch dann zu, wenn die
Abschaltung bei mitteleuropäischen Durchschnittstemperaturen erfolgt,
also fast immer. So wird die Ausnahme zum Normalfall. Das halten wir
für illegal und wollen dagegen klagen", so Jürgen Resch,
DUH-Bundesgeschäftsführer.
"Plusminus" hat das zuständige Bundesumweltministerium um eine
Stellungnahme zur Gesetzesänderung, die das KBA schützt, gebeten. Bis
Redaktionsschluss dieser Meldung ging der Redaktion keine
Stellungnahme zu.
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MDR, Hauptabteilung Kommunikation, Sebastian Henne, Tel.: (0341) 3 00
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