Schwäbische Zeitung: Ausbau weiter vorantreiben - Leitartikel zu Kita-Plätzen
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Wirkung zum 1. August 2013 gesetzlich festgeschrieben wurde, hatte
der Gesetzgeber ein bestimmtes Ziel vor Augen: Eltern sollten Beruf
und Familie einfacher unter einen Hut bringen können. Wenn beides
gleichzeitig nicht möglich ist, so die Überlegung dahinter,
entscheidet sich ein nicht unerheblicher Teil der jungen Erwachsenen
für die Karriere - und gegen Kinder. Eine solche
Entweder-oder-Entscheidung sollte den Betroffenen erspart bleiben.
Dieses Argument haben die Bundesrichter in Karlsruhe - anders als
ihre Kollegen am Oberlandesgericht Dresden - in die Entscheidung mit
einbezogen. Die Vorinstanz hatte feinsinnig geurteilt, nur die Kinder
hätten einen Rechtsanspruch, nicht aber die Eltern. In der Realität
gehört natürlich beides zusammen, wie es jetzt auch der
Bundesgerichtshof erkannt hat.
Für junge Familien ist das eine gute Nachricht. Denn damit wird
finanzieller Druck auf die Kommunen aufgebaut, den Ausbau der
Kindertagesstätten weiter voranzutreiben. Das gilt umso mehr, als die
Geburtenrate in Deutschland nach vielen Jahren erstmals wieder leicht
ansteigt.
Zwischen Alb und Bodensee werden die Auswirkungen des Urteils
überschaubar sein. Denn hier hatten die meisten Kommunen von Anfang
an keine Probleme, ausreichend Betreuungsplätze anzubieten.
Angespannter ist die Lage noch in einigen Metropolen und
Universitätsstädten.
Übrigens werden bundesweit etwa zwei Drittel der Ein- bis
Dreijährigen noch immer zu Hause betreut. Das widerlegt die Kritik
aus familienpolitisch konservativen Kreisen, die Entwicklungen der
vergangenen Jahre - dazu gehört neben dem Rechtsanspruch auch der
Ausbau der Ganztagsbetreuung und das Scheitern des Betreuungsgelds
auf Bundesebene - würden Eltern gegen ihren Willen in die
Vollzeitarbeit und Kinder in die Fremdbetreuung nötigen. Das
Gegenteil ist der Fall: Gestärkt worden ist die Entscheidungsfreiheit
- auch durch das Urteil vom Donnerstag.
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Datum: 20.10.2016 - 18:24 Uhr
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