Steuerfalle: Niedrigmiete für Angehörige
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Der Vermietung von Wohneigentum an Angehörige kommt im Steuerrecht eine immer größere Bedeutung zu. Damit böse Überraschungen ausbleiben, gilt es, sich an wichtige steuerliche Regeln zu halten.
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in Mannheim informiert zum Thema Vermietung an Angehörige und Steuern.
Die 66-Prozent-Regelung
Wird eine Miete fixiert, die mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt, kann der Vermieter die Werbungskosten steuerlich komplett geltend machen. Da wegen der reduzierten Miethöhe häufig ein Verlust entsteht, reduziert sich die Steuerlast des Vermieters. Der reale Verlust ist damit niedriger als die rechnerisch ermittelte Mieteinbuße. Liegt die Miethöhe bei der Vermietung an Familienangehörige unter 66 Prozent des üblichen Wertes, lassen sich die Werbungskosten nur anteilig steuerlich geltend machen. Beträgt die Miethöhe beispielsweise 50 Prozent des üblichen Satzes, können Zinsen, Kosten und Abschreibungen nur zur Hälfte steuerlich abgezogen werden.
Antworten zur richtigen Miethöhe und dem Kassieren der Werbungskosten gibt Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
O4 5, 68161 Mannheim
Datum: 26.10.2016 - 15:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
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Mannheim
Telefon: 0621 10069
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
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