taz-Kommentar zum Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes zur NPD
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Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes zur NPD
Kein Signal an die NPD
Hat die NPD wirklich geglaubt, sie könne mit dieser Klage in
Straßburg erfolgreich sein? 2013 hatte die Nazi-Partei moniert, sie
werde in Deutschland so stark diskriminiert, dass sie schon jetzt
faktisch wie eine verbotene Partei behandelt werde - lange bevor das
Verfassungsgericht entschieden hat. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat das nun zu Recht zurückgewiesen.
Natürlich wird die NPD in Deutschland ausgegrenzt. Banken weigern
sich, Konten zu eröffnen, NPD-Funktionäre haben Berufsverbot im
öffentlichen Dienst, in manchen Bundesländern werden NPD-Kandidaten
erst gar nicht zur Wahl zugelassen. Aber gegen jede Maßnahme ist der
Klageweg eröffnet und wird von der NPD auch häufig genutzt. Die NPD
ist vermutlich sogar froh um jede Maßnahme, die sie gerichtlich
anfechten kann, weil sie sonst wegen Irrelevanz gar nicht mehr in die
Medien kommt.
Dass einzelne Politiker der etablierten Parteien die NPD schon vor
einer Karlsruher Entscheidung als verfassungswidrig bezeichnen, ist
ebenfalls keine Rechtsverletzung. Schließlich haben auch Politiker
Meinungsfreiheit - so lange sie nicht explizit im Namen des Staates
sprechen.
Vielleicht hat die NPD ja gehofft, dass die Straßburger Richter
ihre Klage zum Anlass nehmen, schon mal Signale zu geben, wie sie ein
Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht beurteilen würden.
Doch auch als Stimmungstest war die Klage nicht erfolgreich. Der
Gerichtshof hat keine Andeutungen gemacht, weder pro noch kontra
Parteiverbot.
Und warum sollte er auch? Noch ist nicht sicher, dass die NPD
verboten wird, noch kennt niemand die Begründung. Klar ist nur, dass
das Bundesverfassungsgericht bald entscheiden muss.
Denn der Verbotsantrag des Bundesrats liegt nun mal auf dem Tisch
- so unnötig die Befassung mit der schrumpfenden NPD angesichts von
AfD, Pegida und Reichsbürgern derzeit scheinen mag.
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Datum: 27.10.2016 - 16:50 Uhr
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