Anklage gegen den Weihnachtsmann
ID: 141816
Der Staatsanwalt klagt an Öffentliche Hauptverhandlung gegen den Weihnachtsmann
Nikolausmarkt im Kunsthaus Meiningen(firmenpresse) - Der Staatsanwalt klagt an Öffentliche Hauptverhandlung gegen den Weihnachtsmann
Öffentliche Hauptverhandlung des Märchengerichts Meiningen
in der Strafsache gegen Knecht Ruprecht
wegen Verstößen gegen das Luftverkehrsgesetz u.a.
am Sitz des Märchengerichts Meiningen auf dem Nikolausmarkt des Kunsthauses Meiningen
am Samstag, 05.12.2009 18:00 Uhr
Ankündigung
Seit geraumer Zeit trägt es sich zu, dass am Abend des 24. Dezember eines jeden Jahres ein alter Mann mit einem langen weißen Bart und einer roten Kutte mit seinem beladenen Renntierschlitten über Meiningen kreist, um kurz darauf unerkannt in einem entlegenen Hinterhof zu landen. Von dort aus soll er dann jedes mal mit seinem großen Sack von Haus zu Haus ziehen, sich gegenüber dem Kindsvolk als „Weihnachtsmann“ ausgeben und als Gegenleistung für das Vortragen von Gedichten und Weihnachtsliedern Geschenke verteilen. Anschließend soll er sich ebenso unbemerkt, wie er gekommen ist, mit seinem Fluggerät wieder davonmachen.
Nach Ansicht der Meininger Märchenanwaltschaft macht sich sich der Alte, dessen Namen Knecht Ruprecht sein soll, durch sein alljährliches Treiben strafbar und so hat die Verfolgungsbehörde Anklage bei dem zuständigen Meininger Märchengericht erhoben. Denn er verfügt weder über die erforderliche Ausbildung zum Luftfahrer, noch ist sein Fluggerät zum Luftverkehr im deutschen Luftraum zugelassen und auch eine Start- und Landeerlaubnis der zuständigen Luftverkehrsbehörde hat er für Meiningens Hinterhöfe nicht. Überdies wird er der Amtsanmaßung bezichtigt, weil er seine Ernennung zum Weihnachtsmann bislang nicht belegen konnte. Anders als in den Vorjahren hat die Märchenanwaltschaft in diesem Jahr jedoch nicht geschlafen, sondern vielmehr in Erfahrung gebracht, daß sich Knecht Ruprecht auf dem diesjährigen städtischen Weihnachtsmarkt aufhalten soll. Ihre Schergen sind bereits unterwegs, um ihn dort zu stellen und dem Märchengericht vorzuführen. Dort warten bereits der Richter und der Märchenanwalt. Auch ein Pflichtverteidiger ist dem Alten bereits bestellt und der Prozess kann beginnen.
Das Märchengericht urteilt nach seinem althergebrachten Statut über Straftaten von Märchenpersonal. Darunter fallen Geschöpfe wie Hexen, Zwerge oder Schneeköniginnen, aber auch Weihnachtsmänner, denn auch deren Treiben kann trotz der Adventszeit und dem sogenannten Märchenprivileg nicht schrankenlos sein. Das Märchengericht und die Märchenanwaltschaft sind eigentlich nicht ernstzunehmende Einrichtungen. Anders als die übrigen Behörden dieser Stadt werden sie vielmehr allein durch sich selbst ernst genommen. Daher findet der Prozess auch nicht im Justizzentrum statt. Stattdessen tagt das Märchengericht in dieser Sache auf dem Nikolausmarkt des Kunsthauses in der Ernestiner Straße 14, und zwar am 05.12.2009 ab 18:00 Uhr. Der Eintritt ist frei!
Weitere Infos zum Nikolausmarkt im Kunsthaus Meiningen unter http://www.kunsthaus-meiningen.de
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Datum: 02.12.2009 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meiningen
Telefon: 03693882583
Kategorie:
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