Privathaftpflichtversicherung: Deliktfähigkeit

Privathaftpflichtversicherung: Deliktfähigkeit

ID: 142117

Familien brauchen die Privathaftpflichtversicherung um Schäden, verursacht durch Kinder, abdecken zu können.



(firmenpresse) - Die Deliktfähigkeit ist die Fähigkeit, für eine unerlaubte Handlung verantwortlich gemacht zu werden. Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres schuldunfähig. Sie sind für ihr Tun nicht verantwortlich. Ist das Kind hingegen älter als sieben Jahre, entfällt die Haftung des Kindes nur dann, wenn im Schadensfall die erforderliche Einsicht fehlt. Dieses muss dem schädigen Kind bzw. dem gesetzlichen Vertreter aber erst nachgewiesen werden.

Informationen zur Privathaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/privathaftpflichtversicherung.html

Auf der Straße sind die Anforderungen an Kinder ebenso hoch. Es müssen Regeln beachtet oder Signale gedeutet werden. Wie schnell fährt das Auto, das sich nähert? Jüngere Kinder sind nicht in der Lage, komplexe Situationen und Risiken im Straßenverkehr zu verstehen und richtig einzuschätzen. Hier können Kinder erst ab zehn Jahren ur Verantwortung gezogen werden. Wenn ein Schaden allerdings an einem stehenden Fahrzeug verursacht wird, kann das Kind nach einem Urteil des BHG sehr wohl zur Verantwortung gezogen werden.

Nach dem § 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Regelung zur Deliktfähigkeit definiert. Kinder bis zum 7. Geburtstag sind nicht deliktfähig, sie können nicht haftbar gemacht werden (Tipp: Manche Tarife in der Privathaftpflichtversicherung leisten auch für Schäden, die durch nicht deliktfähige Kinder verursacht werden).

Bis einschließlich zum 10. Geburtstag haften Kinder nicht für Schäden im Straßenverkehr. Dabei ist zu beachten, dass es sich lediglich um Schäden im fließenden Verkehr handeln darf. Vorsatz darf auch nicht im Spiel sein.

Vom 7. bzw. 10 Geburtstag bis zum 18. Geburtstag muss die erforderliche Einsichtfähigkeit der Kinder geprüft werden. Wenn ein Kind auf Grund des Alters in der Lage ist, die Konsequenzen seines Handelns sehr wohl einzuschätzen, kann es haftbar gemacht werden.



Ab dem 18. Geburtstag ist man voll deliktfähig. Für das eigene Handeln müssen die Konsequenzen nun selber getragen werden.

Bildquelle: wrw, www.pixelio.de
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