Lehman-Ansprüche verjähren am Jahresende: Keine Angst vor der "Last-Minute-Klage"

Lehman-Ansprüche verjähren am Jahresende: Keine Angst vor der "Last-Minute-Klage"

ID: 142191

Auch ohne Rechtsschutzversicherung Klägergemeinschaft anschließen und Geld einfordern lassen



(firmenpresse) - - AnlegerNotruf der proConcept AG zieht bereits in hunderten Lehman-Verfahren vor Gericht
- Geprellte Anleger können sich noch kurzfristig, risikolos und ohne Vorkosten der Klägergemeinschaft anschließen
- Schnelles Handeln lohnt, denn der kollektive Rechtsschutz durch spezialisierte Fachanwälte nimmt die Verbraucherinteressen nur noch bis zum Stichtag vor der 3-Jahres-Verjährungsfrist wahr

Halle / Tägerwilen, 3. Dezember 2009 - Den zahlreichen Lehman-Geschädigten droht zum Jahreswechsel der Totalverlust ihrer Geldanlage aufgrund der Verjährung ihrer Ansprüche. Denn drei Jahre nach dem Kauf verlieren die Anleger alle Schadenersatzansprüche gegen die jeweilige Bank, von dem sie die Papiere der Pleite-Bank erworben haben. Geschädigten Anlegern bietet jetzt der "AnlegerNotruf" der internationalen Prozessfinanzierungsgesellschaft proConcept AG (www.proconcept.ag) die risikolose "Last-Minute-Chance", ihr Geld zurück zu bekommen - ohne selbst eine Klage privat einreichen zu müssen. Verbraucher, die sich über den AnlegerNotruf den zahlreichen bereits anhängigen Verfahren in der Klägergemeinschaft anschließen, vermeiden die umfangreichen finanziellen und mentalen Belastungen eines Einzelprozesses.

Wer sich noch risikolos und ohne Vorkosten der Klägergemeinschaft anschließen möchte, um seine Ansprüche professionell und effektiv einzufordern, muss schnell handeln. Ende 2006 hatten viele Banken eine große Vermarktungswelle für Lehman-Zertifikate gestartet, zahlreiche weitere dann Anfang 2007, so dass demnächst die Ansprüche aus den ersten Abschlüssen verjähren. Eine Klage kann die Verjährung wirksam verhindern. Doch enttäuschte Anleger müssen nicht in Eigenregie und ohne Unterstützung den mitunter steinigen Klageweg beschreiten: In der Klägergemeinschaft von AnlegerNotruf können die Anleger nun Last Minute und völlig ohne Risiko ihr Geld zurück fordern.

In Deutschland haben über 40.000 Menschen in Zertifikate der Lehman Brothers investiert. "Viele geprellte Anleger haben sich bereits mit dem Verlust abgefunden, weil sie ein Gefühl der Ohnmacht gegenüber den mächtigen Bankkonzernen haben. Deshalb verzichten sie auf ihr gutes Recht - und viel Geld", sagt Jens Heidenreich, Projektleiter AnlegerNotruf und Direktor der proConcept AG.



"Auch wer keine Rechtsschutzversicherung hat und endlich mit dem ärgerlichen Lehman-Thema abschließen will, kann sein Geld über den TÜV-geprüften AnlegerNotruf durch spezialisierte Fachanwälte zurückfordern lassen", ermutigt Heidenreich. Die Experten beurteilen die Erfolgaussichten der Klagen als gut; es hat bereits einige Prozesse, Gerichtsurteile und Vergleiche gegeben, die überwiegend anlegerfreundlich ausgefallen sind.

Das Prinzip: Die internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft proConcept AG hat sich auf die Behebung von Streuschäden und die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert. Je mehr Verbraucher sich der Klägergemeinschaft anschließen, desto größer ist der Druck gegen die Banken, die die Pleitepapiere an ihre Kunden ausgegeben haben. Bisher haben sich den Klägergemeinschaften der proConcept AG über 50.000 Menschen angeschlossen, um gemeinsam für mehr Gerechtigkeit und ihr Geld zu kämpfen - darunter mehrere Hundert über den AnlegerNotruf.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über den AnlegerNotruf der proConcept AG:

Der AnlegerNotruf ist ein Projekt der Schweizer proConcept AG (www.proconcept.ag), einer
internationalen Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 50.000 Menschen.

Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch ? ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen. Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Verfahren abgeschlossen sind. TÜV-geprüft: Die proConcept GmbH ist zertifiziert nach ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004.

Medienkontakt und weitere Informationen:

Jens Heidenreich
Direktor proConcept AG, Projektleiter AnlegerNotruf

medien(at)proconcept.
Tel 0345 47224 2030
www.proconcept.ag
www.anlegernotruf.de



Leseranfragen:




PresseKontakt / Agentur:

proConcept AG
Jens Heidenreich
Konstanzer Str. 37
8274
Tägerwilen
medien(at)proconcept.ag
0345 47224 2030
http://www.proconcept.ag



drucken  als PDF  Erben und Enterben
	Bundesminister Westerwelle erleichtert über unblutiges Ende der Geiselnahme in der deutschen Schule in Thessaloniki
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 03.12.2009 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 142191
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jens Heidenreich
Stadt:

Tägerwilen


Telefon: 0345 47224 2030

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 300 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lehman-Ansprüche verjähren am Jahresende: Keine Angst vor der "Last-Minute-Klage"
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

proConcept AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

proConcept AG: Fast jeder 3. Lebensversicherungsvertrag ist mittlerweile beitragsfrei gestellt ...
Zug, den 11.07.2018 Das einst so beliebte Altersvorsorgeprodukt ist auf der Beliebtheitsscala mächtig gesunken. Viele Kunden haben ihre Policen mittlerweile beitragsfrei gestellt. Aber zahlt sich das auch langfristig aus? Diese Entwicklung betrifft kleinere wie größere Versicherungsunternehmen gl

proConcept AG: Lebensversicherung - BaFin verweist auf Regeln ab Juli 2018 für Standmitteilungen ...
Zug, den 31.05.2018 Jeder, der eine Lebens- oder Rentenversicherung besitzt, erhält einmal jährlich eine Wertmitteilung zu seinem Versicherungsvertrag, eine sogenannte Standmitteilung, die jedem Versicherungsnehmer laut § 155 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zugeschickt werden muss. Diese

proConcept AG: Urteil BGH März 2018 - Fondsverluste werden bei einer Rückabwicklung berücksichtigt ...
Zug, den 02.05.2018 Im aktuellen Fall handelt es sich um ein Ehepaar, das durch mehrere Instanzen gegen ihre Versicherungsgesellschaft klagte. Die ehemaligen Versicherungskunden verlangen von ihrer Versicherungsgesellschaft die Rückzahlung aller Versicherungsbeiträge aus zwei fondsgebundenen Leben


Weitere Mitteilungen von proConcept AG


Erben und Enterben ...
Wenn es ums Erbe geht, kommt es auch in den besten Familien zu Konflikten: Die Erbberechtigten erwarten, angemessen bedacht zu werden, der Erblasser möchte sein Vermögen jedoch nach seinen Vorstellungen aufteilen. Mit dem neuen Erbrecht werden die möglichen Gründe für eine Enterbung pflichtteil

3. Jahr Weihnachtsbaum in Meseberg ...
> 2009 wird auf dem Ehrenhof von Schloss Meseberg, dem Gästehaus der Bundesregierung, eine Weißtanne weithin sichtbar vom bevorstehenden Weihnachtsfest künden. Mitglieder des Präsidiums der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e. V. haben heute an Bundesminister Ronald Pofa

?Man ist nicht behindert, man wird behindert? ...
> Berlin - Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 03. Dezember erklärt Markus Kurth, Sprecher für Behindertenpolitik: Der diesjährige Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen steht ganz im Zeichen der UN-Behindertenrechtskonvention. Die schwarz-gelbe Bundesreg

Rheinland-Pfalz entwickelt Aktionsplan zur Verbesserung der Situation behinderter Menschen ...
> Berlin - Anlässlich des für den 3. Dezember von den Vereinten Nationen ausgerufenen Welttages der behinderten Menschen kündigte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer an, dass das Land Rheinland-Pfalz einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entwi


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z