Ticketvergabe bei Fußball-Länderspielen: Kartellamt ermittelt
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Ticketvergabe bei Fußball-Länderspielen: Kartellamt ermittelt

(firmenpresse) - Der Deutsche Fußballbund steht weiter im Fokus des Bundeskartellamts. Grund ist die Praxis, die Ticketvergabe an eine Mitgliedschaft im Fanclub deutsche Nationalmannschaft zu koppeln.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für Fans der deutschen Fußball-Nationalmannschaft ist es teilweise schwierig, an Tickets für die Länderspiele zu kommen. Schon für die Spiele bei der Fußball-EM in Frankreich hatte der DFB die Vergabe der Tickets an eine Mitgliedschaft im Fanclub der deutschen Nationalmannschaft gekoppelt. Die Mitgliedschaft im Fanclub ist kostenpflichtig. Das führt dazu, dass die Fans zwei Mal zur Kasse gebeten wurden, wenn sie an die Eintrittskarten kommen wollen. Diese Vergabepraxis rief schon im Frühjahr das Bundeskartellamt auf den Plan, da Verstöße gegen das Kartellrecht vorliegen könnten.
Nach Medienberichten haben die Kartellwächter ihre Ermittlungen nun ausgeweitet. Nun geht es auch um die Ticketvergabe für die Fußball-WM 2018 in Russland einschließlich der Qualifikationsspiele und des Confederations Cup 2017. Der DFB begründet die Vergabepraxis mit Sicherheitsgründen. Auf diese Weise solle vermieden werden, dass gewaltbereite Zuschauer in die Stadien gelangen. Im April räumte der DFB den Anhängern dann ein Sonderkündigungsrecht für die Mitgliedschaft im Fanclub ein.
Das Kartellamt nahm im Frühling Ermittlungen auf, um zu prüfen, ob die Kopplung zwischen Ticketvergabe und Mitgliedschaft im Fanclub einen Missbrauch darstelle. Im Sinne des Verbraucherschutzes soll das Kartellrecht einen funktionierenden und vielgestaltigen Wettbewerb gewährleisten. Daher können Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung streng geahndet werden und entsprechende Sanktionen nach sich ziehen. Unter gewissen Umständen können wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen aber auch zugelassen werden, sofern sie positive Auswirkungen auf das Marktgeschehen haben.
Um zeitaufwendige und kostenintensive rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, können frühzeitig im Kartellrecht versierte Rechtsanwälte hinzugezogen werden. Sie prüfen, ob kartellrechtliche Bedenken bestehen und können durch geeignete Maßnahmen bestehende Schwierigkeiten überwinden. Ebenso können sie Forderungen wegen Kartellrechtsverstößen oder Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durchsetzen bzw. abwehren.
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Datum: 08.11.2016 - 18:30 Uhr
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