Winkelmeier-Becker: "Für sexuelle Selbstbestimmung gilt ab heute das "Nein heißt Nein"-Prinzip"
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Übergriffen aus Gruppen
Am heutigen Donnerstag tritt das neue Sexualstrafrecht in Kraft.
Kernpunkt ist die Verwirklichung des "Nein heißt Nein"-Prinzips.
Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Mit der "Nein heißt Nein"-Lösung schützen wir die sexuelle
Selbstbestimmung ohne Wenn und Aber. Damit haben wir gesetzlich die
"rote Linie" da gezogen, wo jemand gegen den erkennbaren Willen des
Opfers verstößt. Das ist ein großer Erfolg für die Union. Schon im
Februar hatte die CDU in der "Mainzer Erklärung" das "Nein heißt
Nein" gefordert.
Auch die sexuelle Belästigung steht nun unter Strafe, ebenso wie
Übergriffe, die aus Gruppen heraus begangen werden. Täter solcher
Übergriffe, wie sie auf Massenveranstaltungen in Köln, Darmstadt oder
Berlin vorkamen, können jetzt einfacher für ihre Taten zur
Rechenschaft gezogen werden. Diese nötige Konsequenz konnte die Union
gegen den deutlichen Widerstand aus der SPD und Opposition verankern.
Die Umsetzung des "Nein heißt Nein"-Prinzips ist ein Meilenstein.
Die überwältigende Zustimmung im Bundestag zeigt dies. Schade, dass
wir darauf solange warten mussten, weil Bundesjustizminister Maas
einen unzureichenden Gesetzesentwurf vorgelegt hatte."
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Datum: 10.11.2016 - 11:56 Uhr
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