Rehberg/Hirte: 100 Millionen Euro zusätzlich für Sanierung kommunaler Einrichtungen
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Raum ein
In der Nacht zum heutigen Freitag hat sich der Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages darauf verständigt, die Sanierung von
kommunalen Einrichtungen wie Sporthallen, Kindergärten oder
Schwimmbädern mit zusätzlichen 100 Millionen Euro zu unterstützen.
Hierzu erklären der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckhardt Rehberg und die zuständigen
Berichterstatter im Haushaltsausschuss Josef Rief und Christian
Hirte:
Eckhardt Rehberg: "Das Programm ist ein wichtiger Schritt, den
Sanierungsstau in den Kommunen anzugehen. Ich freue mich, dass wir
die bauliche Erneuerung vieler Sport-, Jugend- und Kulturgebäude in
allen Bundesländern verstetigen können."
Josef Rief: "Eine leistungsfähige und zukunftsfähige soziale
Infrastruktur mit vielfältigen Sport- und Kulturangeboten ist eine
wesentliche Grundlage für das gesellschaftliche Miteinander in
unseren Kommunen."
Christian Hirte: "Für die Union war wichtig, dass der ländliche
Raum ebenfalls von den Programmmitteln profitiert. Deshalb begrüße
ich, dass der Haushaltsausschuss auf Initiative der Union einen
zusätzlichen Beschluss gefasst hat, wonach die Mittel ausgewogen
zwischen Stadt und Land verteilt werden müssen. Bislang waren
förderfähige Projekte meist größere Projekte mit deutlichen
stadtentwicklungspolitischen Impulsen und überregionaler Wirkung."
Hintergrund:
Förderfähig sind investive und investitionsvorbereitende Projekte:
- Sportstätten (z.B. öffentlich genutzte Sportplätze nebst
baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, von Vereinen genutzte
kommunale Sportstätten, öffentlich genutzte Schwimmhallen) sowie
- Jugend- und Kultureinrichtungen.
Die Förderprojekte sollen jeweils mit einer besonderen Wirkung auf
den sozialen Zusammenhalt im Quartier bzw. der Kommune verbunden
sein, und deshalb für die Öffentlichkeit/Allgemeinheit zugänglich
sein und/oder besondere Maßnahmen für den Klimaschutz (Minderung des
Primärenergieverbrauchs, Minderung des CO2-Ausstosses) beinhalten.
Die Förderquote liegt in der Regel bei 45 Prozent, bei nachgewiesener
Haushaltsnotlage der Kommune bei 90 Prozent. Gefördert wird die
Sanierung sowie in bestimmten Fällen auch der Ersatzneubau sozialer
Gebäude; energetische Maßnahmen sind dabei eingeschlossen.
Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren
Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.
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Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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Datum: 11.11.2016 - 09:28 Uhr
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