Südwest Presse: Kommentar: Arzneimitteltests
ID: 1423680
der Medizin gilt, dass Ärzte ihren Patienten niemals absichtlich
schaden. Arzneitests, die Mediziner veranlassen, entbinden sie von
diesem Gebot nicht. Es sei denn, der ¬Patient willigt in solche
Versuche ein. Doch kann er ihnen im Voraus zustimmen, ohne ihre
Auswirkungen zu kennen? Wohl kaum. Ist es dann sinnvoll, die
Entscheidung Betreuern zu überlassen, wenn der Betroffene selbst
nicht mehr einwilligen kann? Nein. Der Betreuer ist verpflichtet, nur
zum Wohl des Betreuten zu handeln. Nimmt er diesen Auftrag ernst,
kann er die Teilnahme an Arzneitests nicht billigen, die Menschen mit
ähnlicher Krankheit nutzen, nicht aber dem Betreuten selbst. Vor 115
Jahren hat das preußische Kultusministerium per Erlass medizinische
Forschung an Patienten untersagt, sofern sie ihnen nicht nutzen und
sie nicht in der Lage sind zuzustimmen. Die Helsinki-Deklaration der
Weltärzteschaft hat dieses ethische Prinzip bekräftigt. Dass die
Mehrheit der Bundestagsabgeordneten davon abweicht, ist nicht
nachvollziehbar. Zumal es keine Belege dafür gibt, dass es solcher
Tests dringend bedarf. Neue Medikamente lassen sich auch an
Demenzkranken in einem Stadium testen, in dem sie sich freiwillig
dazu bereiterklären können. Der deutsche Gesetzgeber hat es bisher
abgelehnt, dass an nicht-einwilligungsfähigen Menschen geforscht
wird. Ohne Not unternimmt er jetzt einen Schritt in die gegenteilige
Richtung. Er darf den medizin-ethischen Grundsatz nicht weiter
aufweichen. Menschliche Unversehrtheit gerade des verletzlichen
Einzelnen steht über der Forschungsfreiheit.
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Ulrike Sosalla
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Datum: 11.11.2016 - 19:23 Uhr
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