Heizgeräte: Neues Info-Label bewertet alte Anlagen / TÜV Rheinland: Moderne Heiztechnik schont Geldbeutel und Klima / TÜV Rheinland prüft Produktangaben auf Neugeräten
ID: 1424532
Haushalten im Schnitt. Ein Drittel ist sogar älter als 20 Jahre - und
damit austauschreif. "Wären die Geräte auf dem neuesten technischen
Stand, ließen sich viel Energie, Heizkosten und klimaschädliche
Emissionen sparen", sagt Mario Reimbold, Spezialist für Heizanlagen
bei TÜV Rheinland. Um die Verbraucher zum Austausch ihrer veralteten
Heiztechnik zu motivieren, hat die Bundesregierung das Effizienzlabel
für Heizungsaltanlagen eingeführt. Es wird seit Januar 2016 auf
Geräte geklebt, die älter sind als 15 Jahre: Die bekannte, bunte
Balkenskala ordnet das Altgerät einer Effizienzklasse zwischen G
(niedrig) bis A++ (sehr hoch) und bietet per QR-Code Zugang zu
Informationen rund ums Energiesparen. "Das Label ist für Verbraucher
kostenlos und wird von Installateuren, Schornsteinfegern und
Energieberatern vergeben", erklärt Mario Reimbold. Ab 2017 ist es
Pflicht der Bezirksschornsteinfeger, die Label anzubringen.
Neuordnung der Effizienzklassen
Ein vergleichbares Etikett tragen bereits neue Heizgeräte. Ab Werk
informiert die Kennzeichnung über die Effizienzklasse und über die
Nennleistung sowie die Geräuschentwicklung. "TÜV Rheinland führt die
entsprechenden Typprüfungen durch und überwacht stichprobenartig, ob
die Herstellerangaben mit den tatsächlichen Werten übereinstimmen",
betont Mario Reimbold. Die farbige Skala soll die Geräte vergleichbar
machen und Verbrauchern helfen, energieeffiziente Geräte zu erkennen.
Doch ist sie mitunter verwirrend. "Oft ist nicht transparent, was ein
mit A und ein mit A++ gekennzeichnetes Gerät genau unterscheidet",
sagt Mario Reimbold. In Zukunft werden die sparsamsten Geräte daher
höchstens mit B ausgezeichnet, um Spielraum für weitere Entwicklungen
zu lassen. Übrigens: "Selbst Heizgeräte der niedrigen
Effizienzklassen arbeiten sparsamer als viele vergleichbare Altgeräte
vergangener Jahrzehnte", so der TÜV Rheinland-Experte. Denn alle
europaweit gehandelten Geräte müssen seit 2009 der
EU-Ökodesign-Richtlinie genügen. Die darin festgesetzten Grenzwerte
etwa für den CO2- und Rauchgas-Ausstoß und die Betriebslautstärke
hält kaum eine 20 Jahre alte Heizung ein.
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Datum: 15.11.2016 - 10:00 Uhr
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