Höchste Zeit für lückenlose Zahnvorsorge

Höchste Zeit für lückenlose Zahnvorsorge

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Bochum: Das Ende des Jahres steht bevor. Auch wenn es niemand so recht wahr haben will, überall im Land wird an den Weihnachtsmärkten gewerkelt - und Spekulatius und Pfeffernuss gibt es schon lange im Supermarkt. Der Jahres-Endspurt hat also begonnen.



(firmenpresse) - Zu den Dingen, die bis zum Ende des Jahres erledigt werden müssen, sollte auch der Besuch beim Zahnarzt gehören. Den dokumentiert der Zahnarzt im Bonusheft des Patienten und das ist - im Falle von notwendigem Zahnersatz - bares Geld wert. Denn nach den gesetzlichen Regelungen ist die Höhe des Zuschusses, den Krankenkassen zum Zahnersatz leisten, nicht nur vom Befund des Zahnarztes abhängig, sondern auch von der regelmäßigen Inanspruchnahme und Dokumentation der zahnärztlichen Untersuchung im Bonusheft. Versicherte, die älter als 17 Jahre sind, sollen danach wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt gewesen sein, für Versicherte ab sechs Jahren gilt ein Zahnarztbesuch je Halbjahr als Voraussetzung.

Fünf beziehungsweise zehn Jahre durchgängige Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen müssen nachgewiesen werden, um einen um 20 Prozent beziehungsweise weitere 10 Prozent erhöhten Kassenzuschuss zu erhalten.

„Viele Versicherte glauben, eine Lücke in diesem Zeitraum sei nicht so schlimm. Das ist leider falsch“, warnt die VIACTIV Krankenkasse. „Der Anspruch auf den höheren Zuschuss besteht tatsächlich nur, wenn für die Zeit vor Beginn der Behandlung die Vorsorgeuntersuchungen lückenlos nachgewiesen werden. Wer das versäumt, fängt quasi wieder bei Null an.“ Daher empfiehlt die Kasse: “Versicherte, die in diesem Jahr die Zahnvorsorgeuntersuchung noch nicht in Anspruch genommen haben, sollten schnellstens mit ihrem Zahnarzt einen Termin vereinbaren.“

Aber nicht allein wegen der finanziellen Vorteile sollte man regelmäßig zum Zahnarzt gehen: Im Vordergrund sollte die eigene Mundgesundheit und die möglichst lebenslange Gesunderhaltung der eigenen Zähne stehen. Kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original.


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Bereitgestellt von Benutzer: Hilje
Datum: 22.11.2017 - 10:21 Uhr
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