Westfalen-Blatt: zu verkaufsoffenen Sonntagen
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klingt, als bekäme der Handel den Hals nicht voll. Das Gesetz in NRW
erlaubt aktuell - von stadtteilbezogenen Ausnahmen abgesehen - nur
vier Shopping-Sonntage, für die zudem jedes Mal ein Anlass
vorliegen muss. Immer öfter wird die Regelung jedoch gerichtlich
oder mit Hilfe von Volksabstimmungen ausgehebelt. Sicher: Die
Forderung nach einem Anlass wurde und wird von Handel und
Kommunalpolitik schon mal großzügig ausgelegt. Statt dies
anzuprangern, sollte die Politik den Vorschlag aufgreifen und
jährlich generell an jedem Ort zehn verkaufsoffene Sonntage
ermöglichen. Über den Erfolg wird vor Ort der Markt entscheiden. Er
ist ehrlicher als mancher Kritiker, der seine Bestellungen gern
auch sonntags online aufgibt. Ach die vielen Krokodilstränen über
sterbende Innenstädte! Wer beides will, funktionierenden Handel und
lebendige City, darf Kaufhaus und Supermarkt nicht gegenüber dem
Internet benachteiligen! Glaube und Familie müssen darunter nicht
leiden. Da sollte Deutschland nicht strenger sein als die
katholischen Länder Italien, Portugal und Spanien.
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Andreas Kolesch
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Datum: 16.11.2016 - 21:00 Uhr
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