OLG Karlsruhe: Werbung "Mild gesalzen" unzulässig

OLG Karlsruhe: Werbung "Mild gesalzen" unzulässig

ID: 1426189

OLG Karlsruhe: Werbung"Mild gesalzen" unzulässig




(firmenpresse) - Die Werbung "Mild gesalzen" bei einer Tütensuppe für Kinder verstößt gegen die Health Claims Verordnung und ist daher rechtswidrig. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden (Az.: 4 U 218/15).



GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln müssen der Health Claims Verordnung entsprechen. Die Werbung mit "Mild gesalzen" bei einer Tütensuppe für Kinder verstößt gegen die Verordnung und ist dementsprechend rechtswidrig. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 17. März 2016 entschieden.



Ein Verbraucherschutzverband hatte den Aufdruck auf der Verpackung der Tütensuppe "Mild gesalzen - voller Geschmack" beanstandet. Denn die Suppen seien keineswegs mild gesalzen, sondern enthielten lediglich weniger Salz als andere Tütensuppen. Die Verbraucherschützer sahen hierin einen Verstoß gegen die europäische Health Claims Verordnung. Die Klage auf Unterlassung hatte vor dem OLG Karlsruhe Erfolg; die Revision zum BGH ist allerdings zugelassen.



Der Begriff "mild gesalzen" sei eine nährwertbezogene Angabe, erklärte das OLG Karlsruhe. Solche Angaben dürften nur gemacht werden, wenn sie im Anhang aufgeführt sind und der Health Claims Verordnung entsprechen. Die Angabe, dass ein Lebensmittel natrium- bzw. kochsalzarm sei, sowie jegliche Angaben, die dem Verbraucher eine ähnliche Bedeutung suggerieren, seien nach der Verordnung nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,12 Gramm Natrium oder den gleichwertigen Gehalt an Salz pro 100 Gramm bzw. 100 ml enthält. Dieser Grenzwert werde von den Tütensuppen jedoch überschritten. Denn Einwand, dass der Salzgehalt im Vergleich zu anderen Tütensuppen deutlich reduziert sei, ließ das Gericht nicht gelten. Dann hätte klar und deutlich darauf hingewiesen werden müssen, um welche Menge sich der Salzgehalt von vergleichbaren Suppen unterscheidet. Ohne diese Pflichtangabe seien die vergleichenden Aussagen für den Verbraucher nicht verständlich.





Werbung, insbesondere auch für Lebensmittel, ist für die Unternehmen häufig ein schmaler Grat. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzklagen zur Folge haben. Im Wettbewerbsrecht kompetente Rechtsanwälte unterstützen Unternehmen bei der Abwehr oder auch Durchsetzung von Forderungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Rheinische Post: An der Leverkusener A 1-Brücke soll es Fahrverbote als Strafe geben Haftungsfreistellung des GmbH-Geschäftsführers
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.11.2016 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1426189
Anzahl Zeichen: 2794

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 434 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG Karlsruhe: Werbung "Mild gesalzen" unzulässig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...

Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen g ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z