OLG bekräftigt Verwertungsverbot bei Videoaufzeichnung von Verkehrssündern
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OLG bekräftigt Verwertungsverbot bei Videoaufzeichnung von Verkehrssündern
Zwar beschränkt sich die bindende Wirkung der Entscheidung des OLG Oldenburg zunächst nur auf die Gerichte in diesem OLG-Bezirk. "Zusammen mit der Steilvorlage des Bundesverfassungsgerichts dürfte es anderen Gerichten jetzt jedoch zunehmend schwerfallen, Argumente für eine Zulassung von Videoaufzeichnungen als Beweismittel zu finden", stellt Demuth klar. Er rechnet damit, dass es gar nicht mehr zu vielen OLG-Entscheidungen kommen wird, sondern dass die meisten Fälle bereits in der ersten Instanz geklärt werden können. "Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert die notwendige gesetzliche Grundlage für verdachtsunabhängige Videoaufzeichnungen zu schaffen. Solange das nicht passiert, bleiben die Messungen rechtswidrig."
Sein Tipp für Betroffene: "Hier hat sich der Staat mit seiner Sammelleidenschaft voll ins Abseits gestellt. Jeder Bußgeldbescheid, der auf einer Videoüberwachung basiert, sollte mit fachkundiger Begleitung durch einen Anwalt angegriffen werden." Niemand müsse hinnehmen, dass ihn der Staat in seinen Persönlichkeitsrechten beschneide und er dann auch noch dafür zahlen soll.
Infos: www.cd-recht.de
Hinweis für die Redaktion:
Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how im Verkehrsrecht setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.
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Datum: 04.12.2009 - 13:06 Uhr
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