Bedarfsplanung modernisieren / Freiberuflichkeit stärken / KBV-Chef Köhler: "Wir übernehmen

Bedarfsplanung modernisieren / Freiberuflichkeit stärken / KBV-Chef Köhler: "Wir übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft"

ID: 142712




(firmenpresse) - (ddp direct) "Fortschritt, Weiterentwicklung und Verbesserung eines im Kern guten Systems" hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, heute auf der Vertreterversammlung seiner Organisation in Berlin gefordert. "Wir alle, die Politik und die gemeinsame Selbstverwaltung, teilen eine gesellschaftliche Verantwortung. Ich setze deshalb auf eine nachhaltige Entwicklung", so Köhler.

In seiner Rede an die Delegierten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bewertete Köhler die im Koalitionsvertrag formulierten gesundheitspolitischen Ziele der schwarz-gelben Regierung als grundsätzlich positiv. Wesentliche Forderungen der KBV seien dort berücksichtigt, etwa die Absage an ein zentralistisch gesteuertes System, der Erhalt der ärztlichen Freiberuflichkeit und des Leistungskataloges sowie die Teilhabe aller Versicherten an einer qualitativ hochwertigen, wohnortnahen Versorgung, unabhängig von Einkommen und sozialem Status.

Allerdings gebe es auch Schattenseiten in dem Regierungsabkommen, so der KBV-Vorsitzende. Scharfe Kritik übte er am Fortbestand der Regelung zur hausarztzentrierten Versorgung nach Paragraf 73b Fünftes Sozialgesetzbuch. Das faktische Monopol des Hausärzteverbandes auf entsprechende Verträge widerspreche fundamental dem geforderten Wettbewerb im Gesundheitswesen. "Für uns bleibt es die zentrale Forderung an die Bundesregierung: Dieser Paragraf muss dringend geändert werden!", unterstrich Köhler.

Als insgesamt zufriedenstellend stufte der KBV-Chef die bisherige Umsetzung der Reform der vertragsärztlichen Vergütung ein. Diese habe im Durchschnitt zu einem deutlichen Honorarzuwachs geführt. Den KVen sei es gelungen, die weitreichende Umstellung der Systematik in denkbar kürzester Zeit umzusetzen. "Weniger professionelle Organisationen hätten den Herausforderungen kaum standgehalten und gleichzeitig ihre anderen Aufgaben auch noch gut erledigt, wie es die KVen getan haben!", betonte Köhler. Dennoch gelte es, Schwachstellen der Reform zu beseitigen. Mittelfristig plane die KBV eine neue Gebührenordnung. "Diese soll die stärkere Regionalisierung der Gesamtverträge ebenso wie den Wunsch nach Vereinfachung und Transparenz berücksichtigen. Grundlage ist die grundsätzliche Rückkehr zur Einzelleistungssystematik", erklärte der KBV-Vorsitzende.



Bezüglich der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung für die Bevölkerung forderte Köhler eine modernere Bedarfsplanung. Ziel der KBV sei eine sektorübergreifende Planung, die kleinräumig den Behandlungsbedarf der Wohnbevölkerung misst und daraus den Versorgungsbedarf sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich abbildet. Dazu schlug er die Gründung von Regionalverbünden im jedem Bundesland vor, die die Versorgungsplanung koordinieren. "Koordination bedeutet dabei, dass grundsätzlich die Sicherstellungsverantwortung für den ambulanten Bereich bei den KVen und für den stationären Bereich bei den Ländern verbleibt", erläuterte Köhler. Den Regionalverbünden sollten neben den KVen die Landeskrankenhausgesellschaften, die Landesärztekammern und die Landesministerien stimmberechtigt angehören. Kassen und Patientenvertreter hätten beratende Funktion.

Des Weiteren forderte der KBV-Chef die Einrichtung eines Innovationsfonds zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Dieser solle dabei helfen, Versorgungsinnovationen zu finanzieren, zu erproben und zu evaluieren.


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
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Datum: 04.12.2009 - 13:50 Uhr
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