Feldmann: Einige gute Ansätze, um die ambulante Versorgung zu sichern
Koalitionsvertrag Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht einige positive Ansätze für die Gesundheitspolitik. Vieles entscheidet sich jedoch erst im Gesetzgebungsverfahren.
Die KBV begrüßt, dass die heutigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei der Verordnung von Arznei- und Heilmitteln durch regionale Vereinbarungen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen ersetzt werden sollen. ?Damit ist eine alte Forderung der KBV aufgegriffen worden. Viele junge Mediziner schreckt die Bedrohung, für ihre Verordnungen in Regress genommen zu werden, von einer Niederlassung ab?, sagte Feldmann.
Nach den Plänen von Schwarz-Rot soll die Förderung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin deutlich erhöht und zudem die ärztliche Weiterbildung aller grundversorgender Fachgebiete in ambulanten Einrichtungen gefördert werden. Die Entwicklung eines Konzeptes zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium durch eine Bund-Länder-Konferenz hält die KBV ebenfalls für zielführend. Damit setzt die Politik wichtige Signale zur Stärkung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung der Bevölkerung.
?Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die KBV werden sich aktiv einbringen und Vorschläge erarbeiten, beispielsweise zu dem Vorstoß im Koalitionsvertrag, die Wartezeiten auf einen Termin beim Facharzt auf vier Wochen zu begrenzen und ansonsten die Patienten ins Krankenhaus zu überweisen, oder aber die Ausgestaltung der Strukturen von KBV und KVen?, erklärte Feldmann.
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Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 153.900 niedergelassenen und ermächtigten Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
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Datum: 27.11.2013 - 16:33 Uhr
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