Tabakerzeugnisverordnung: Regulierung ja - aber mit Augenmaß

Tabakerzeugnisverordnung: Regulierung ja - aber mit Augenmaß

ID: 1427720
(ots) - E-Zigarettenhersteller und -händler begrüßen
Neuregelungen bei Zusatzstoffen im Rahmen der
Tabakererzeugnisverordnung. Sie kritisieren jedoch eine sachlich
unbegründete Überregulierung - so etwa beim geplanten Verbot von
Menthol als Zusatzstoff.

Mit dem Ende der Stillhaltefrist am 21.11.2016 kann das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit der
Implementierung der 2. Verordnung zur Änderung der
Tabakerzeugnisverordnung beginnen. Diese umfasst auch das Verbot von
Menthol und weiteren Zusatzstoffen für die Aromaflüssigkeiten von
E-Zigaretten, die sogenannten Liquids.

Während die Branche notwendige Klarstellungen, zum Beispiel zur
Kennzeichnungen des Nikotingehalts oder der Gebrauchsinformationen,
positiv bewertet, wird ein Verbot von Zusätzen wie Menthol
kritisiert.

Zum einen geht für Raucher und Dampfer ein wichtiger Anreiz
verloren, die E-Zigarette zu nutzen: Für Raucher ist der
Menthol-Geschmack sowie die dadurch ermöglichte Vielfalt eine
Motivation für den Wechsel zur weniger schädlichen Alternative.
Dampfer, die den Umstieg bereits geschafft haben, jedoch vom Verbot
betroffene Liquids konsumieren, verlieren ihre bevorzugte
Liquid-Sorte. So besteht die Gefahr, dass weniger Menschen auf die
E-Zigarette umsteigen oder Dampfer wieder zur Tabak-Zigarette
greifen. Außerdem werden deutsche Händler immens benachteiligt, da
Liquids mit Menthol in Ländern wie Frankreich, Italien oder
Großbritannien weiterhin erlaubt und erhältlich sind.

Zum anderen ist ein Verbot wissenschaftlich nicht begründet, da
Menthol in E-Zigaretten keine gesundheitlich bedenkliche Wirkung hat.
Ein aktuelles Gutachten des Toxikologen Prof. Dr. Mayer weist nach,
dass die befürchtete maskierende oder die Inhalation erleichternde
Wirkung beim Konsum von mentholhaltigen Liquids aufgrund des


begrenzten Nikotingehalts nicht vorliegt und nicht vorliegen kann.

Hierzu sagt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Branchenverbandes
BfTG: "Ein mögliches Menthol-Verbot geht nicht nur sachlich und
wissenschaftlich ins Leere. Es gräbt auch der noch jungen
E-Zigarettenbranche in Deutschland das Wasser ab. So wird das
gesundheitspolitische Potential, dass die E-Zigarette in puncto
Tabak-Stopp hat, per Überregulierung verschenkt."

Weiterführende Informationen:
Stellungnahme Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der
Tabakerzeugnisverordnung (2. ÄndV): http://ots.de/LiybX

Gutachten Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer: http://ots.de/xCdjo

Einschätzung der britischen Gesundheitsbehörde Public Health England
zur E-Zigaretten und ihrem Nutzen für die öffentliche Gesundheit:
http://ots.de/Uaq8z

Informationen zum gesetzlichen Notifizierungsverfahren:
http://ots.de/Gh2WG

Über das Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. (BfTG)

Das BfTG ist ein Zusammenschluss von Unternehmen aus der
E-Zigaretten-Branche. Seine Mitglieder repräsentieren die gesamte
Wertschöpfungskette - von der Produktion der einzelnen Bestandteile
und der Flüssigkeiten (Liquids) bis zum Groß- und Einzelhandel in
Deutschland. Die Mitglieder des BfTG gehören nicht dem traditionellen
Tabaksektor an. Das BfTG ist offen für Mitglieder aus allen Bereichen
der Industrie inklusive der Wissenschaft und Forschung. Es setzt sich
für eine angemessene Regulierung der E-Zigaretten ein, die Qualität,
Sicherheit und Nachhaltigkeit gewährleistet.



Pressekontakt:
Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V.
Vorsitzender: Dustin Dahlmann
Pressekontakt: Sonya Herrmann
Telefon: 040-22 81 30 75
E-Mail: presse@bftg.org
Web: www.tabakfreiergenuss.org
OTS BfTG newsroom: http://www.presseportal.de/pm/118679/3331202

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Datum: 22.11.2016 - 17:02 Uhr
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