Rheinische Post: Frauen Union will Steuerklasse 5 zur Ausnahme machen
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weitgehend abschaffen. "Die Vorteile des Ehegattensplittings sollen
bei beiden ankommen. Deshalb wollen wir, dass die Steuerklasse 5
künftig nur noch die Ausnahme ist", sagte die Vorsitzende der Frauen
Union, Annette Widmann-Mauz der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Bislang nutzten weniger als ein
Prozent der Eheleute die Möglichkeit, sich in der Steuerklasse 4 über
die monatliche Gehaltsabrechnung auch direkt den Steuervorteil des
Ehegattensplittings zu sichern. Der Frauen Union schwebt vor, dass
künftig Eheleute, die gemeinsam veranlagt und beide erwerbstätig
sind, grundsätzlich die Steuerklasse 4 nutzen sollen. Damit der
Splitting-Vorteil direkt wirksam wird, müssen sie allerdings beide
dem jeweiligen Arbeitgeber mitteilen, was der andere verdient. Dies
könnte für manche Ehepaare eine Hürde sein, sich für Steuerklasse 4
zu entscheiden. Widmann-Mauz betont: "Wenn Eheleute dem Arbeitgeber
nicht kommunizieren wollen, was der jeweils andere verdient, dann
sollen sie weiterhin die Steuerklasse 5 wählen können."
KONTEXT:
Typischerweise haben meistens die Ehefrauen die Steuerklasse 5,
während die Männer die 3 haben. Das führt bei den Frauen zu
verzerrend niedrigen Netto-Gehältern, da sie durch die gemeinsame
Besteuerung einen höheren Steuersatz zahlen, als es für ihr Gehalt
angemessen wäre. Bei den Frauen führt das dann oft zum Eindruck: Es
lohnt sich nicht, dass ich arbeite. Nachteile gibt es auch beim
Arbeitslosengeld, beim Elterngeld und anderen Leistungen des Staates.
Denn diese berechnen sich nach dem Netto-Einkommen.
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Datum: 26.11.2016 - 00:00 Uhr
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