Medienmitteilung | MCH Group | Teilweise Steuerbefreiung wird aufgehoben
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MCH Group: Teilweise Steuerbefreiung für die Messetätigkeit in Basel wird
aufgehoben
Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt hat entschieden, die teilweise
Steuerbefreiung der MCH Messe Schweiz (Basel) AG - einem Unternehmen der MCH
Group AG - per Ende 2020 aufzuheben. Ab 2021 wird die teilweise steuerbefreite
Messetätigkeit in Basel ebenfalls der Steuerpflicht unterstellt. Der Zeitpunkt
der Praxisänderung ist abgestimmt auf die Rückzahlung der baselstädtischen
Darlehen für den Neubau der Messe Basel, welche die Messegesellschaft bis 2020
zu leisten hat.
Wie hoch der Steuerbetrag im Jahr 2021 und den darauffolgenden Jahren mit der
neuen Regelung ausfallen wird und welchen Einfluss er auf das konsolidierte
Konzernergebnis der MCH Group haben wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht
beziffert werden. Die Weiterentwicklung des Unternehmens und mögliche
Veränderungen im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform III lassen
verlässliche Prognosen für die Zeit ab 2021 nicht zu.
Die geltende, sich auf das Messegeschäft in Basel beziehende Steuerbefreiung
geht auf die 1920 gegründete Genossenschaft Schweizer Mustermesse in Basel
zurück. Sie ist im Rahmen der Entwicklung von der Mustermesse zur heutigen MCH
Group für den Messebetrieb in Basel bestehen geblieben, weil der
Unternehmenszweck und das öffentliche Interesse an der Unternehmenstätigkeit in
Bezug auf den Standort Basel unverändert geblieben sind. Mittlerweile sind die
Steuerbehörden jedoch zur Auffassung gelangt, dass das Messewesen - trotz seiner
grossen volkswirtschaftlichen Bedeutung - grundsätzlich voll steuerpflichtig
ist.
Kontakt:
MCH Group AG / MCH Messe Schweiz (Basel) AG
Christian Jecker , Corporate Communications
+41 58 206 22 52
christian.jecker@mch-group.com
www.mch-group.com
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Datum: 28.11.2016 - 07:15 Uhr
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Basel
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Medienmitteilung MCH Group ...
Ansprechendes Semesterergebnis der MCH Group ...
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