Tillmann/Murmann: Neue steuerliche Verlustnutzung stärkt Gründungsstandort Deutschland
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Kapitalgesellschaften
Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur
Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei
Körperschaften abschließend beraten. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Philipp Murmann:
"Die Regelung ist ein gutes Signal für die Startup-Branche und ein
wichtiges Element zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen am
Gründungsstandort Deutschland. Endlich scheitert die
Anschlussfinanzierung junger Unternehmen nicht mehr an dem
Nutzungsverbot von Verlustvorträgen. Gerade junge Unternehmen haben
bislang unter einer mangelnden Eigenkapitalbasis gelitten. Ihnen wird
mit der Regelung die Basis für ein organisches und langfristiges
Wachstum gelegt.
Mit der Möglichkeit der steuerlichen Verlustnutzung beim
Anteilseignerwechsel und bei Aufnahme weiterer Anteilseigner werden
zukünftig Hemmnisse bei der Kapitalausstattung bzw. der
Eigenkapitalbasis beseitigt. Damit wird ein starkes Signal für die
Kapitalausstattung und das weitere Wachstum von Kapitalgesellschaften
in Deutschland gesetzt.
Die Neuregelung vermeidet darüber hinaus, dass Verlustmäntel für
missbräuchliche Gestaltungen genutzt werden. Der Anwendungsbereich
für die neue Verlustnutzungsregelung bleibt davon unberührt."
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Datum: 30.11.2016 - 13:20 Uhr
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