Winkelmeier-Becker/Sütterlin-Waack: Gute Betreuung ist auch eine Frage der Vergütung
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Ehegatten im Betreuungsfall geht in die richtige Richtung
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch über einen
Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verbesserung der
Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in
Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten
beraten. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die
zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:
"Wir begrüßen den Anstoß des Bundesrates für mehr Rechte von
Ehegatten und Lebenspartnern. Es gibt eine Lücke in unserer
Rechtsordnung, wenn im Falle einer schweren Erkrankung oder eines
Unfalls des Partners selbst der engste Angehörige keinerlei
Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten treffen darf, sondern
zunächst im Rahmen eines aufwändigen Gerichtsverfahrens ein Betreuer
bestellt werden muss. Die CSU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich
daher für geeignete gesetzliche Änderungen aus.
Änderungen dürfen sich aber nicht nur auf den privaten Bereich
beschränken. Wir müssen den Blick auch auf die Betreuung durch Dritte
richten, die die Rechte der Betroffenen wahrnehmen. Hier gibt es bei
der Finanzierung von Betreuungsvereinen und der Vergütung von
Berufsbetreuern dringenden Verbesserungsbedarf. Nur mit einer
angemessenen Vergütung kann auf Dauer eine menschenwürdige und
qualitativ hochwertige Betreuung gesichert werden.
Grundlage für eine Änderung der Vergütungssätze könnten die
Ergebnisse des Mitte Dezember erwarteten Forschungsvorhabens zur
Qualität im Bereich der rechtlichen Betreuung sein, das durch das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag
gegeben wurde. Eine Anpassung der Betreuervergütung könnte mit
gesetzlichen Regelungen für verbesserte Beistandsmöglichkeiten von
Ehegatten verbunden werden."
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Datum: 30.11.2016 - 13:52 Uhr
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