Weser-Kurier: Kommentar von Hans-Ulrich Brandtüber das Streikverbot für Ärzte
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nachvollziehbaren Gründen. Vertragsärzte oder auch Kassenärzte, wie
es meistens heißt, besitzen faktisch ein Monopol auf die ambulante
Versorgung. Das sichert ihnen ein auskömmliches Einkommen. Als
Gegenleistung haben sie sich jedoch vertraglich verpflichtet, diese
medizinische Versorgung auch zu garantieren. Wehrlos sind sie damit
noch lange nicht; Protestkundgebungen, ja selbst einzelne Aktionstage
fallen nicht unter das Verbot. Flächendeckende Streiks für mehrere
Tage oder gar Wochen allerdings schon, und das hat jetzt das
Bundessozialgericht erneut bestätigt. Also heißt es für Ärzte
weiterhin: Das Vertragspaket insgesamt annehmen oder nicht. Wer das
jedoch tut, hat Pflichten. Und gibt es Probleme, können Kassenärzte
ein Schiedsamt anrufen. Bedauern muss sie also niemand.
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Datum: 30.11.2016 - 19:55 Uhr
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