Der sichere Weg zur Immobilie führt über den Notar
ID: 1432741
altbewährte "Betongold" hoch im Kurs. Ein Immobilienkauf will jedoch
genau überlegt sein. Der Kauf einer Immobilie - sei es zur eigenen
Nutzung oder als Wertanlage - ist für die meisten Menschen nicht
selten die größte und wichtigste finanzielle Investition in ihrem
Leben. Aufgrund der großen Bedeutung des Immobilienkaufs ist im
Bürgerlichen Gesetzbuch die notarielle Beurkundung vorgesehen. Ohne
Beurkundung ist der Kaufvertrag unwirksam! Aber warum hat der
Gesetzgeber diese hohe Hürde eingebaut?
"Die Mitwirkung des Notars stellt eine qualifizierte rechtliche
Beratung der Beteiligten sicher", so Notar Michael Uerlings,
Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer. "Der Notar hat die
Interessen aller Vertragsbeteiligten im Blick und sorgt für eine
rechtlich faire und ausgewogene Regelung. Dies hilft, späteren
Streitigkeiten bereits im Vorfeld vorzubeugen. Nach der Beurkundung
kümmert er sich auch um die sichere Abwicklung des Kaufvertrags."
Die wesentlichen Inhalte des anstehenden Geschäfts werden meist
schon vorab und ohne notarielle Beteiligung abgesprochen: Wie hoch
ist der Kaufpreis? Wann ist das Objekt bezugsfertig? In welchem
Zustand befindet es sich? Sind sich die Beteiligten darüber einig,
können sie sich an einen Notar ihrer Wahl mit der Bitte um
Vorbereitung des Kaufvertrags wenden. Der Notar prüft dann, ob und
wie die gewünschten Vereinbarungen rechtlich umgesetzt werden können.
Im Vordergrund steht dabei der sichere Leistungsaustausch: Der
Verkäufer verliert sein Eigentum erst dann, wenn er den Kaufpreis
erhalten hat. Andererseits gibt der Käufer sein Geld erst aus der
Hand, wenn sichergestellt ist, dass er Eigentümer der Immobilie wird.
"Die wirtschaftliche Bewertung eines Vertrags, insbesondere die Frage
der Angemessenheit des Kaufpreises, gehört dagegen nicht zu den
Aufgaben des Notars", gibt Notar Uerlings zu berücksichtigen.
Den Vertragsentwurf stellt der Notar den Beteiligten rechtzeitig
vor dem Beurkundungstermin zur Verfügung. Bei einem Vertrag zwischen
einem Verbraucher und einem Unternehmer sind das mindestens zwei
Wochen vor Beurkundung. "Die Parteien sollten sich unbedingt die Zeit
nehmen, den Entwurf genau durchsehen und sich bei etwaigen Rückfragen
an den Notar wenden", rät Notar Uerlings. Die Beratung spielt eine
große Rolle. Denn im Rahmen der Beurkundung erläutert der Notar den
Vertragsinhalt und weist auf die rechtliche Tragweite des Geschäfts
hin. Hierbei achtet er darauf, dass Irrtümer und Zweifel vermieden
und insbesondere unerfahrene Vertragsbeteiligte nicht benachteiligt
werden. Sind alle Fragen beantwortet und letzte Änderungswünsche
eingearbeitet, wird die Urkunde unterzeichnet.
Nach der Beurkundung liegt die Arbeit ganz beim Notar. Seine
Aufgabe ist es, sich um den reibungslosen Vollzug des Kaufvertrags zu
kümmern. Er holt z.B. erforderliche Genehmigungen ein, übernimmt den
Schriftverkehr mit dem Grundbuchamt ebenso wie die notwendige Anzeige
beim Finanzamt und sichert den Käufer ab. Auch die komplizierte
Abwicklung mit abzulösenden und finanzierenden Banken und die
Löschung voreingetragener Belastungen übernimmt der Notar. Nachdem
die Fälligkeit eingetreten ist und der Notar dies überprüft hat,
teilt er dem Käufer mit, dass dieser bezahlen kann. Sobald der
Verkäufer dem Notar die Kaufpreiszahlung bestätigt hat, sorgt der
Notar für die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt. Zu guter Letzt
teilt er dem Käufer mit, dass dieser nun endgültig neuer Eigentümer
der Immobilie geworden ist.
Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren, die in einem
gesetzlich festgelegten Gebührensystem festgelegt sind. Diese
Gebühren richten sich ausschließlich nach dem sog. Geschäftswert.
Derselbe Vertrag kostet also bei jedem Notar gleich viel. Darin
enthalten sind nicht nur die Beurkundung des Vertrags, sondern alle
Besprechungen, Entwürfe und die gesamte Vertragsabwicklung durch den
Notar. "Die Möglichkeit zur unabhängigen Beratung durch den Notar
sollte unbedingt genutzt werden", empfiehlt Notar Uerlings.
Pressekontakt:
Notar Michael Uerlings
Rheinische Notarkammer
Gustav-Römer-Haus
Burgmauer 53
50667 Köln
Tel.: +49 221 257 52 91
Fax: +49 221 257 53 10
Email: info@rhnotk.de
Web: http://www.rhnotk.de
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Datum: 05.12.2016 - 16:35 Uhr
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