BGH: Widerruf auch bei mehreren Darlehensnehmern und Aufhebungsentgelt

BGH: Widerruf auch bei mehreren Darlehensnehmern und Aufhebungsentgelt

ID: 1432892

BGH: Widerruf auch bei mehreren Darlehensnehmern und Aufhebungsentgelt




(firmenpresse) - Der Widerruf von Immobiliendarlehen beschäftigt weiterhin die Gerichte und auch den Bundesgerichtshof. Mit Urteil vom 11. Oktober 2016 hat der BGH erneut Detailfragen geklärt (XI ZR 482/15).



GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Haben mehrere Verbraucher gemeinsam ein Darlehen abgeschlossen, kann jeder von ihnen den Widerruf selbstständig erklären, stellte der BGH klar. Der Schutz des einzelnen Verbrauchers überwiege das Interesse aller anderen Darlehensnehmer am Fortbestand des Kreditvertrags. Wurde die Widerrufsfrist aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt, stehe der Ausübung des Widerrufsrechts nicht entgegen, dass der Darlehensvertrag vorzeitig beendet und ein Aufhebungsentgelt gezahlt wurde.



In Karlsruhe landete der Widerruf zweier Verbraucher, die gemeinsam im Frühling 2004 Immobiliendarlehen aufgenommen hatten. Im April 2012 wurden der Darlehensverträge gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig beendet. Im Oktober 2013 erfolgte der Widerruf.



Der BGH erklärte, dass das Widerrufsrecht noch fortbestanden habe, da die verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren. Durch die Formulierung die Widerrufsfrist beginne frühestens... sei der Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig definiert. Zudem habe die Bank inhaltlich in die gültige Musterbelehrung eingegriffen und könne sich daher nicht auf Schutzwirkung berufen. In der verwendeten Belehrung sei abweichend vom Muster die Zwischenüberschrift "Widerrufsrecht" weggelassen worden und unter der Überschrift "Finanzierte Geschäfte" seien verschiedene Texte kombiniert worden.



Darüber hinaus sei der Widerruf auch nach der Aufhebung der Darlehensverträge noch möglich gewesen. Denn der Verbraucher müsse die Möglichkeit haben, sich auf einfache Weise vom Vertrag durch Widerruf zu lösen, ohne Nachteile dadurch zu haben.





Offen ließ der BGH die Frage, ob das Widerrufsrecht schon verwirkt war. Ob eine Verwirkung vorliegt, richte sich letztlich nach den Umständen des Einzelfalls. Bei beendeten Darlehensverträgen könne das Vertrauen der Bank, dass kein Widerruf mehr erfolgt, schutzwürdig sein. Diese Frage muss nun das Berufungsgericht entscheiden.



Der BGH hat die Verbraucherrechte beim Widerruf durch dieses Urteil erneut gestärkt. Wurde der Widerruf eines bis zum 10. Juni 2010 abgeschlossenen Immobiliendarlehens rechtzeitig bis zum 21. Juni 2016 erklärt, lässt sich der Widerruf in der Regel auch durchsetzen. Zur Unterstützung können sich Verbraucher an einen im Bankrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  ARAG Verbrauchertipps ?Syrien: Neues SOS-Kinderdorf für traumatisierte Kriegswaisen / Hilfsorganisation verdoppelt Kapazitäten
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.12.2016 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1432892
Anzahl Zeichen: 2993

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 390 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH: Widerruf auch bei mehreren Darlehensnehmern und Aufhebungsentgelt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Bewertung des Vermögens bei der Schenkungssteuer ...
Freibeträge bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer sollten genutzt werden, um den Übergang des Vermögens so steueroptimiert wie möglich zu gestalten. Werden die Freibeträge überschritten, hält der Fiskus bei Erbschaften oder Schenkungen die Hand auf. Daher sollten die Freibeträge

Kartellrecht: Enge Bestpreisklauseln bei Hotelbuchungen im Internet sind zulässig ...
Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 4. Juni 2019 entschieden, dass Bestpreisklauseln im engen Rahmen bei Hotelbuchungen im Internet zulässig sind (Az.: VI - Kart 2/16 (V). Hotelzimmer werden vielfach über Buchungsportale im Internet gebucht. Einige Portale verpflichteten die Hotels

OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...
Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, erklärt die Wirtschaft


Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte


ARAG Verbrauchertipps ...
Kann man ohne Kreditkarte ein Auto mieten? In den allermeisten Fällen verlangen Autovermieter spätestens bei der Abholung des Mietwagens eine Kreditkarte. Diese muss in der Regel auch auf den Fahrer ausgestellt sein. Hintergrund ist, dass sich Autovermieter so absichern wollen, falls Mieter den W

WAZ: Merkel: Bundestagswahl ist keine Volksabstimmungüber die Flüchtlingspolitik ...
Der am Dienstag beginnende Parteitag in Essen kommt für die CDU nach den Worten von Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer "nicht einfachen Zeit". Der in Essen erscheinenden "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ, Dienstagausgabe) sagte sie, "wir erleben eine Welt im U

WAZ: Trump-Wahlkampf als abschreckendes Beispiel: Merkel ruft Parteien zum respektvollen Umgang auf ...
Der US-Wahlkampf ist für die CDU-Vorsitzende Angela Merkel offenbar ein abschreckendes Beispiel. "Ich möchte nicht, dass der Wahlkampf in Deutschland in dem Ton geführt wird, der zum Teil im US-Wahlkampf geherrscht hat. Wir wollen respektvoll miteinander streiten; so werde ich es jedenfal

Saarbrücker Zeitung: Millionen Menschen leben im Schnitt nur mit 719 Euro im Monat ...
Das durchschnittliche Einkommen der armutsgefährdeten Personen in Deutschland lag im vergangenen Jahr nur bei durchschnittlich 719 Euro im Monat und damit fast 30 Prozent unterhalb der offiziellen Armutsschwelle. Das geht nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" (Dienstag-Ausgabe)


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z