ABDA verabschiedet Resolution zum Versandhandel

ABDA verabschiedet Resolution zum Versandhandel

ID: 1433759
(ots) - Die Mitgliederversammlung der ABDA -
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. hat heute
einstimmig folgende Resolution verabschiedet:

Die Mitgliederversammlung begrüßt den Vorschlag von
Bundesgesundheitsminister Gröhe und die Forderung des Bundesrates,
den Versandhandel mit Arzneimitteln auf den Bereich der nicht
verschreibungspflichtigen Produkte zu beschränken. Allein diese
Maßnahme stellt gegenwärtig die richtige und zeitnah wirksame
gesetzgeberische Reaktion auf die nicht nachvollziehbare Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016 dar.

Das deutsche Preisbildungssystem für verschreibungspflichtige
Arzneimittel ist eine unverzichtbare Säule des deutschen
Gesundheitssystems. Es schützt Patienten vor Übervorteilung,
verhindert ruinösen Wettbewerb und Defizite in der
Arzneimittelversorgung durch Apotheken und macht das
Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen bei der
Arzneimittelversorgung erst möglich. An das Preisbildungssystem
knüpfen diverse gesetzliche Steuerungs- und Sparmechanismen zugunsten
der Krankenkassen an, wie die gesetzliche Zuzahlung des Patienten,
Rabattverträge, das Festbetragssystem und der Apothekenabschlag.
Darüber hinaus gewährleistet es in Verbindung mit der
Niederlassungsfreiheit seit Jahrzehnten eine nahe am europäischen
Durchschnitt liegende Apothekendichte und eine dem Versorgungsbedarf
entsprechende Verteilung der Apotheken in Deutschland. Die bestehende
Preisbindung garantiert den Patienten, dass die Apothekerinnen und
Apotheker ihre Entscheidungen ausschließlich am Wohl der Patienten
orientieren und Qualität und Umfang der Beratung nicht von
finanziellen Erwägungen beeinflusst werden.

Gegenwärtig ist kein System erkennbar, welches ähnlich effizient
und ausgewogen die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der


Leistungserbringer mit dem Interesse des Staates und seiner Bürger an
einer flächendeckenden, ortsnahen, jederzeit verfügbaren und
qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung
einerseits und der Finanzierbarkeit des Krankenversicherungssystems
andererseits in Einklang bringt.

Wenn der Anwendung dieses Preisbindungssystems auf ausländische
Versandanbieter nach der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs die
Warenverkehrsfreiheit entgegensteht, ist es mit Blick auf die
Vorteile, die dieses System bietet, folgerichtig, den Versandhandel
auf Produkte zu beschränken, die nicht der Verschreibungspflicht
unterliegen und regelmäßig nicht Gegenstand des Leistungsanspruchs
gegen die gesetzlichen Krankenkassen sind, zumal der europäische
Gesetzgeber den Mitgliedstaaten diese Möglichkeit ausdrücklich
eingeräumt hat und die überwiegende Zahl der Mitgliedstaaten davon
auch Gebrauch macht.

Weitere Informationen unter www.abda.de



Ansprechpartner:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg@abda.de

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Datum: 07.12.2016 - 15:16 Uhr
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